Geldmünzen vor Taschenrechner

Neustarthilfe

Die Neustarthilfe unterstützte Soloselbständige, die durch die Corona-Pandemie erhebliche finanzielle Einbußen erlitten haben.

Neustarthilfe

Die Neustarthilfe wurde als einmaliger Liquiditätsvorschuss für die Monate Januar bis Juni 2021 durch den Bund gewährt. Sie betrug einmalig bis zu 7.500,- EUR. Nur Soloselbständige, deren Geschäft trotz der Corona – Krise im ersten Halbjahr 2021 positiv verlief und die nur geringe Umsatzeinbußen zu verzeichnen hatten, müssen den Vorschluss (anteilig) zurückzahlen.

Mit der Neustarthilfe wurden Soloselbständige in allen Wirtschaftszweigen finanziell unterstützt, die Corona-bedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichneten, aber nur geringe betriebliche Fixkosten hatten und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe daher nicht in Frage kam.

Dazu zählten Soloselbständige, die personenbezogene (z.B. Kosmetikerinnen und Kosmetiker) oder kreative, künstlerische Tätigkeiten ausüben (z.B. Musikerinnen und Musiker, Gestalterinnen und Gestalter, Fotografinnen und Fotografen) oder zum Beispiel im Gesundheitswesen (z.B. Therapeutinnen und Therapeuten, Trainer), der Tourismusbranche (z.B. Stadtführerinnen und Stadtführer, Reiseleiterinnen und Reiseleiter) oder Bildungsbranche (z.B. Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Coaches) tätig sind.

Die Antragstellung konnte einmalig als natürliche Person im eigenen Namen direkt gestellt werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Überbrückungshilfe.

Anträge konnten einmalig bis zum 31. August 2021 gestellt werden.

Ausführliche Informationen zur Neustarthilfe finden Sie hier:

FAQ NeustarthilfeÖffnet sich in einem neuen Fenster

Mit der Neustarthilfe Plus wurden

  • Soloselbständige,
  • Kapitalgesellschaften,
  • Genossenschaften,
  • unständig Beschäftigte
  • sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten

bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Förderzeiträume Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 unterstützt. Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) betrugt maximal 4.500 Euro für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum. Den Antrag konnten Sie selbst stellen oder über prüfende Dritte.

Mit dem Programm Neustarthilfe 2022 werden 

  • Soloselbstständige,
  • Kapitalgesellschaften,
  • Genossenschaften,
  • unständig Beschäftigte sowie
  • kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten

bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Förderzeitraum Januar bis März 2022 unterstützt. Der Vorschuss beträgt wie bei der Neustarthilfe Plus maximal 4.500 Euro für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.


Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.