Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Zwei Förderphasen pro Jahr sollen Wohnungsbau beschleunigen

Die Nachfrage nach Mitteln der sozialen Mietwohnraumförderung ist in Hessen zuletzt deutlich angestiegen. Um die Fördermittel künftig schneller bereitzustellen und somit den sozialen Wohnungsbau insgesamt zu beschleunigen, wird es im Programmjahr 2025 erstmals zwei Termine zur Anmeldung von Bauvorhaben mit anschließender Mittelzuteilung geben (23. Mai und 19. September).

„Die in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Fördermittel werden auf beide Termine aufgeteilt. Damit werden viele Bauherren schon im Sommer eine vorläufige Förderzusage erhalten. Das verschafft vor allem Planungssicherheit und die nächsten Realisierungsschritte können weiter angegangen werden“, erläutert Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori.

Im Programmjahr 2024 war aufgrund einer deutlichen Antragssteigerung erstmals eine umfangreiche Priorisierung der Maßnahmen im Mietwohnungsbau erforderlich geworden, die dazu geführt hat, dass die Mittelbereitstellung erst Anfang 2025 erfolgte. Das Land hat nun Vorkehrungen getroffen, damit die Fördermittel künftig schneller bereitgestellt werden können.

Im Gegenzug erwarte das Land aber auch, dass innerhalb von zwei Jahren ab Mittelbereitstellung mit dem Bau begonnen wird. „Die Fördermittel sollen schnellstmöglich zum Einsatz kommen, weil Hessen mehr bezahlbaren Wohnraum dringend benötigt. Die Landesregierung stellt nun hierfür die Weichen“, so Mansoori. Projekten, die beim ersten Termin angemeldet wurden und nicht zum Zuge kamen, wird kein Vorteil beim zweiten Termin eingeräumt.

Hintergrund

Bauvorhaben werden durch das sogenannte Mittelbereitstellungsschreiben ins Förderprogramm aufgenommen (d.h. die Fördermittel werden für das jeweilige Projekt verbindlich reserviert). Bei der Mittelbereitstellung handelt es sich, in anderen Worten, um eine vorläufige Förderzusage. Vorläufig deshalb, weil die Bauherren anschließend einen konkreten Förderantrag mit allen notwendigen Unterlagen bei der WIBank einreichen müssen. Diese prüft alle Unterlagen und erstellt am Ende bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen einen Bewilligungsbescheid.