Schlüssel liegen auf Karton

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Wohngeld Plus federt hohe Energiepreise ab

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In Hessen werden vom 1. Januar 2023 an rund 130.000 Haushalte mit geringem Einkommen vom neuen Wohngeld Plus profitieren. Das Wohngeld Plus ist Teil der Wohngeldreform 2023, auf die sich Bund und Länder im Rahmen des Entlastungspaktes III geeinigt haben. Das neue Wohngeld Plus wird deutlich höher sein als bisher: Im Schnitt wird das Wohngeld verdoppelt. Eine dauerhafte Heizkostenkomponente sorgt dafür, dass die Menschen die steigenden Heizkosten leichter bezahlen können. Eine Klimakomponente federt Kosten für energetische Sanierungen ab. Die höheren Kosten für das neue Wohngeld Plus werden hälftig von Bund und Ländern getragen.

„In Hessen können ab Januar 2023 dreimal so viele Haushalte wie bisher das höhere Wohngeld erhalten. Damit hilft das Wohngeld Plus mitten in der Energiekrise sehr vielen Menschen direkt und unmittelbar“, sagte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir heute in Wiesbaden. „Es ist eine wichtige finanzielle Hilfe für alle, die unter den steigenden Energiekosten und steigenden Preisen besonders leiden. Das sind vor allem Familien mit geringem Einkommen, oft auch Alleinerziehende und Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente.“

Der Wohngeldbetrag erhöht sich von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat für schätzungsweise dreimal so viele Haushalte wie bisher. „Das kostet den Staat eine Menge Geld, aber es ist gut angelegt und hilft denen, die es besonders brauchen. Wir teilen uns diese gestiegenen Kosten mit dem Bund. Wir fördern das höhere und ausgeweitete Wohngeld in Hessen mit mindestens 100 Millionen Euro jährlich zusätzlich“, so der Minister.

Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen oberhalb der Grundsicherungsgrenze, aber unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt. Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Daher können Mieterinnen und Mieter sowie auch Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringeren Einkommen Wohngeld zur Unterstützung bei Miet- und Nebenkosten erhalten.

Ende 2021 gab es in Hessen 38.430 Wohngeldhaushalte. Mit der Reform 2023 soll der Empfängerkreis bundesweit verdreifacht werden. Für ganz Deutschland wird mit 2 Mio. Haushalten gerechnet, die dann ein Anrecht auf das neue Wohngeld haben. Es wird davon ausgegangen, dass es in Hessen 2023 rund 130.000 Wohngeldempfängerhaushalte geben wird.

Jede und jeder in Hessen soll eine angemessene Wohnung zu einem bezahlbaren Preis finden.

Tarek Al-Wazir Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Die Erhöhung des Wohngeldes im Jahr 2023 führt voraussichtlich zu einer durchschnittlichen Erhöhung von rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat (nach Reform).

Eine dauerhafte Heizkostenkomponente soll die steigenden Energiekosten abfedern, eine Klimakomponente soll erstmals Kosten, etwa für energetische Gebäudesanierung, dämpfen. Sie wird bei der Wohngeldberechnung zugeschlagen. Damit bekommen Bürgerinnen und Bürger Sicherheit, dass sie ihre Heizkosten dauerhaft bezahlen können.

Um in diesem Jahr schnell zu helfen, erhalten die bisherigen Wohngeldhaushalte für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 einen zweiten Heizkostenzuschuss. Einen ersten Heizkostenzuschuss gab es bereits im Sommer 2022.

Anträge auf Wohngeld können bei den Wohngeldbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Offenbach am Main und Wiesbaden) und der Städte Bad Homburg v. d. Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim am Main und Wetzlar gestellt werden. Welche Wohngeldbehörde örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem Ort, in dem der Wohnraum liegt, für den Wohngeld beantragt werden soll. Antragsformulare sind ebenfalls bei den Wohngeldbehörden bzw. auf deren Internetseiten erhältlich. Eine Online-Beantragung von Wohngeld ist  noch nicht möglich, soll aber voraussichtlich ab 1. April 2023 zur Verfügung stehen.    

Die Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, erhalten das erhöhte Wohngeld ab Januar 2023 automatisiert ohne gesonderten Antrag im Rahmen des laufenden Bewilligungszeitraums, sofern dieser über den 31. Dezember 2022 hinausgeht. Erst nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums ist wieder ein Antrag erforderlich. 

Die Ausweitung des Empfängerkreises wird ein enormes Antragsaufkommen nach sich ziehen. Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung sind deshalb zu erwarten.

Das Wohngeld wird von Bund und Ländern hälftig getragen.