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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Rund 520.000 Euro für die Stadt Florstadt aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“

Mit rund 520.300 Euro unterstützt der Bund die Stadt Florstadt bei Planung und Bau einer Geh- und Radwegbrücke. Die Gesamtausgaben für das Projekt belaufen sich auf rund 721.000 Euro, teilte das Hessische Wirtschaftsministerium mit.

Die Nidda teilt den Ortsteil Nieder-Florstadt in zwei Hälften. Die bestehende Geh- und Radwegbrücke über den Fluss ist die zentrale Verbindung für den Fuß- und Radverkehr, über die Nidda. Sie befindet sich jedoch in einem baulich schlechten Zustand und soll ersetzt werden. Die neue Brücke soll als Fachwerktrogbrücke mit einer nutzbaren Breite von 3,50 Meter auf einer Länge von rund 19 Metern gebaut werden. Mit dem Neubau schafft die Stadt Florstadt eine attraktive und sichere Verbindung für den Fuß- und Radverkehr zwischen dem nördlichen und südlichen Teil von Nieder-Florstadt und zum Hessischen Radfernweg R4, der in diesem Abschnitt auch für den Alltagsradverkehr in die Nachbargemeinden Niddatal und Randstadt genutzt wird. Über die Brücke in Verlängerung der Faulgasse führt auch der Weg zur Karl-Weigand-Schule die Grundschule, Förderstufe, Haupt- und Realschule vereint.

Sonderprogramm „Stadt und Land“

Das Vorhaben wird im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“ vom Bund gefördert, durch das im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung Investitionen in den Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung des Radverkehrs vor Ort finanziell unterstützt werden. In Hessen berät Hessen Mobil Kreise, Städte und Gemeinden bei der Förderung und verwaltet die Mittel des Bundes.

Die Bauarbeiten sollen schnellstmöglich beginnen und im Frühling 2025 abgeschlossen sein.

Hintergrund

Die Bundesmittel aus dem Sonderprogramm Stadt und Land werden vom Bund als Finanzhilfen an die Länder bereitgestellt. Das Land Hessen ist für die gesamte Abwicklung, den Zuwendungsprozess (Antragstellung der Kommunen, Prüfung, Bewilligung und Auszahlungen an die Kommunen) verantwortlich. Somit ist diese Bundesförderung eine Förderung, die ohne das Land Hessen nicht bei den Kommunen ankommen würde und eine wichtige Kooperation zwischen dem Bund und dem Land Hessen. 

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