Soziale und ökologische Standards lassen sich bei öffentlichen Aufträgen in Hessen künftig noch wirksamer durchsetzen. Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir lobte am Donnerstag die von den Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen in den Landtag eingebrachte Aktualisierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes als deutliche Verbesserung: „Die Anwendung wird vereinfacht, die Kontrollmöglichkeiten gegen Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße werden gestärkt, und ‚Nachhaltigkeit“ wird sehr viel umfassender gedacht und zum maßgeblichen Kriterium.“
Das seit 2015 geltende Tariftreue- und Vergabegesetz verlangt von Bewerbern um öffentliche Aufträge, dass sie ihren Beschäftigten den Tariflohn, in jedem Fall aber den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Es verpflichtet das Land zudem, bei der Auftragsvergabe auch soziale und ökologische Kriterien zu berücksichtigen wie etwa die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen oder die Verwendung fair gehandelter und ökologisch nachhaltiger Produkte. Kommunen können diese Regelungen ebenfalls anwenden. Das Vergabegesetz gilt ab einem Auftragswert von 10.000 Euro.
Die Novelle ändert zahlreiche einzelne Regelungen des Gesetzes. Al-Wazir würdigte insbesondere die neue Bestimmung, nach der Bauunternehmen Bescheinigungen der Sozialkassen vorweisen müssen: „Und das nicht nur beim Zuschlag. Vielmehr kann künftig während der gesamten Vertragslaufzeit die Einhaltung sozialrechtlicher Pflichten überprüft werden. Insgesamt wird das Gesetz den Wettbewerb und die Anwendung sozialer und ökologischer Kriterien stärken und damit gleichzeitig Menschen und Umwelt helfen und gleichzeitig Unternehmen schneller zu neuen Aufträgen verhelfen.“