Das hessische „Sonderprogramm für Eigenheime – sanieren, sparen, Klima schonen“ wird noch attraktiver. Ab sofort wird die Landesförderung zur hocheffizienten Modernisierung von privaten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften an die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst. Statt bisher 60.000 Euro können jetzt bis zu 90.000 Euro in der höchsten Förderstufe bewilligt werden. Damit übernehmen – im Idealfall – Bund und Land mehr als die Hälfte der Kosten für eine energetische Sanierung.
„Wir schaffen durch die Neufassung des Sonderprogramms für Eigenheime noch einmal deutlich höhere Anreize für Bürgerinnen und Bürger, eine energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden vorzunehmen und damit den Klimaschutz voranzubringen“, sagte Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir heute in Wiesbaden. Denn: „Es wird immer noch zu viel Energie beim Heizen und für Warmwasser verbraucht. Circa 80 Prozent des Wärmeverbrauchs in Wohngebäuden kann eingespart werden. Durch das Programm erwarten wir noch einmal einen starken Anstieg der Modernisierungen“, so der Minister.
25 Mio. aus dem „Neuen Hessenplan“ für das Sonderprogramm
Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine Modernisierung ihres Eigenheims auf das besonders hohe Energieniveau „Effizienzhaus 40“ entscheiden, können ab sofort zusätzlich zur Bundesförderung einen weiteren Landeszuschuss in Höhe von bis zu 15 Prozent erhalten. Für die zusätzliche Installation einer Wärme- und Kälteversorgung mit einem erneuerbaren Energieanteil von mindestens 55 Prozent im „Effizienzhaus EE“ wird die Gesamtförderung von Bund und Land Hessen auch noch einmal deutlich angehoben. In der höchsten Förderstufe können so statt bisher 60.000 Euro jetzt bis zu 90.000 Euro bewilligt werden. Insgesamt stehen aus dem „Neuen Hessenplan“ für das Sonderprogramm in den kommenden Jahren 25 Millionen Euro als Zuschuss für die energetische Sanierung von Häusern zur Verfügung.
„Das Sonderprogramm Eigenheime kommt gut an: Immer mehr Bürgerinnen und Bürger lassen sich an unserer Fördermittelhotline beraten und nehmen sich eine energetische Modernisierung vor“, berichtete Dr. Karsten McGovern, Geschäftsführer der LEA LandesEnergieAgen-tur Hessen GmbH (LEA Hessen). Das Sonderprogramm Eigenheime des Landes sei attraktiv für alle, die mehrere Modernisierungsmaßnahem kombinieren und so auch einen extra Förderzuschuss vom Land erhalten könnten.
Förderbedingungen
Bereits die bestehende Version des Sonderprogramms mit einer Förderung von bis zu 50 Prozent bei Modernisierung zum KfW Effizienzhaus 55 ist sehr attraktiv. Durch Anpassung des Sonderprogramms an die neue Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird nun bei Erreichen des für die Modernisierung neuen KfW-Niveaus Effizienzhaus 40 eine gesamte Förderung von bis zu 60 Prozent möglich. Zusätzlich werden die neuen KfW Erneuerbare Energien-Klassen auch in der hessischen Förderung belohnt.
Voraussetzung für die Nutzung der neuen Förderbedingungen des hessischen Sonderprogramms für Eigenheime ist eine Förderzusage der KfW ab dem 01. Juli 2021. Förderanträge für den Landeszuschuss können gemeinsam mit der KfW-Zusage oder einem KfW-Kreditvertrag mit der Hausbank bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) eingereicht werden.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich im Vorfeld eines Antrages an die Spezialistinnen und Spezialisten der LandesEnergieAgentur Hessen (LEA) unter
foerdermittelberatung@lea-hessen.de oder 0611-95017 8440 wenden und sich auf der Webseite
www.hessen-macht-50-50.deÖffnet sich in einem neuen Fenster informieren.