Der Bundesrat hat heute der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes zugestimmt. Damit nimmt das Gesetz die letzte Hürde und kann bald in Kraft treten. Hessen hatte sich in den Verhandlungen intensiv eingebracht und mit dafür gesorgt, dass ein Kompromiss gefunden werden könnte, der eine Mehrheit bekommen konnte.
„Alternativen zum privaten Auto stärken“
„Unser Ziel ist eine zukunftsfähige und klimafreundliche Mobilität. Dazu gehört auch, Alternativen zum privaten Auto zu stärken. Denn das macht den Umstieg attraktiver. Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes haben wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung getan: Moderne Mobilitätsdienste, die mehrere Fahrtwünsche als Sammelfahrt bündeln, das sogenannte „Ridepooling“, werden nun als reguläre Verkehrsformen zugelassen. Bisher waren sie im Rahmen von Experimentierklauseln auf drei Jahre befristet. Außerdem gibt es nun eine verlässliche rechtliche Grundlage, auch für Anbieter wie Uber, und gleichzeitig ist im Gesetz sichergestellt, dass es keine amerikanischen Verhältnisse geben kann“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir heute am Rande der Bundesratssitzung in Berlin.
Mindestpreise für den Mietwagenverkehr
Die Novelle schreibt die bestehende Rückkehrpflicht für Mietwagen fort und ermöglicht erstmalig auch Festpreise für bestimmte Taxifahrten. Um den Taxiverkehr zu schützen, erhalten Städte und Gemeinden die Möglichkeit, Mindestpreise für den Mietwagenverkehr festzulegen. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können die Genehmigungsbehörden dem Mietwagenverkehr Vorgaben zu Sozialstandards, Barrierefreiheit und Umweltverträglichkeit machen, wenn dieser mehr als ein Viertel des Bedarfsverkehrs ausmacht. Darüber hinaus gibt es künftig die Verpflichtung für Fahrerinnen und Fahrer von Taxen, app-basierten Sammelfahrten oder Mietwagen gleichermaßen, einen Fachkundenachweis vorzulegen. Der Ortskundenachweis wird im Gegenzug abgeschafft.
Neue app-basierte Angebote
„Moderne Mobilität lebt von der Vielzahl an Angeboten. Neue app-basierte Angebote gehören dazu“, so Al-Wazir. „Sie stehen nun auf einer rechtlichen Grundlage und werden in den kommenden Jahren die Chance haben, ihren Platz im Mobilitäts-Mix zu finden – und zwar ohne den Taximarkt oder den öffentlichen Nahverkehr zu kannibalisieren oder Sozialdumping zu betreiben. Dafür habe ich mich in Verhandlungen mit dem Bundesverkehrsminister eingesetzt.“
Hintergrund zum „Ridepooling“
Hierzu gehören die sogenannten gebündelten Bedarfsverkehre. Eine Kundin oder ein Kunde bestellt per App eine Fahrt mit einem Kleinbus. Das Angebot bündelt (poolt) verschiedene Fahrten, die ein ähnliches Ziel haben, und ist damit flexibler als der linien- und fahrplangebundene klassische öffentliche Nahverkehr (ÖPNV). Im Personenbeförderungsgesetz sind dazu zwei neue Verkehrsformen geschaffen worden: Der Linienbedarfsverkehr findet innerhalb des ÖPNV statt (z.B. Rufbusse, Anrufsammeltaxis). Die sogenannten gebündelten Bedarfsverkehre werden privatwirtschaftlich von Start-Ups wie zum Beispiel Moia, BerlKönig oder CleverShuttle angeboten.