Der neue Klimaplan Hessen ist vom Kabinett beschlossen und damit in Kraft und wurde heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz von Umweltministerin Priska Hinz und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir vorgestellt.
„Wir machen Hessen bis spätestens 2045 klimaneutral. Dafür legen wir mit dem neuen Klimaplan Hessen ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor, an dem alle Ministerien der Hessischen Landesregierung mitgearbeitet haben. Die Fördermittel haben wir im Vergleich zur Finanzierung des letzten Klimaplans im Doppelhaushalt 2023/24 bereits auf 370 Millionen Euro verdoppelt. Es wird auf dem Weg zur Klimaneutralität keine Ausreden geben können: Bei Abweichung vom Zielpfad schreibt das Klimagesetz eine Verschärfung der Maßnahmen vor. Wird eine Nachbesserung notwendig, werden wir das tun, denn es geht um nicht weniger als die Bewältigung einer der größten Herausforderung unserer Zeit – der Klimakrise. Mit dem neuen Klimaplan Hessen legen wir dafür den nächsten Meilenstein“, erklärten Umweltministerin Priska Hinz und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir.
Der heute vorgelegte Klimaplan nutzt das komplette Handlungsspektrum der Landesregierung und ist damit inhaltlich breiter aufgestellt als der bisherige Integrierte Klimaschutzplan Hessen 2025 (IKSP). Anreize für den Klimaschutz und die Klimawandelanpassungsmaßnahmen werden in Form von Förderungen und Beratungsangeboten verstärkt. Gleichzeitig werden Klimaschutz und Klimawandelanpassung in den nächsten Jahren zunehmend in Gesetzen und Verordnungen verankert (siehe Klimacheck, §7 Klimagesetz). Alle Maßnahmen sind darauf ausgelegt, das Zwischenziel einer Treibhausgasreduktion um 65 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990 zu erreichen. Für die Zielerreichung ist es nötig, dass EU, Bund, Land und Kommunen gleichermaßen ihre Maßnahmen verstärken. Nur gemeinsam können die Klimaziele erreicht werden.
CO2 - neutrale Landesverwaltung als Vorreiter
Die gesamte Landesverwaltung wird bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus klimaneutral gestellt und geht als Vorbild voran. Zu den wegweisenden Maßnahmen im Klimaplan gehören die Vorgabe ambitionierter energetischer Standards, die Erweiterung und Aufstockung der Gebäudesanierungsprogramme (z.B. COME und COME Hochschulen) sowie die Verringerung der Emissionen bei Mobilität und Beschaffung der Landesverwaltung. Die Maßnahme wird federführend vom Finanzministerium gesteuert.