Ausschnitt eines Schienenabschnittes

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

ICE-Neubaustrecke Fulda-Gerstungen ohne Raumordnungsverfahren

Für den geplanten Aus- und Neubau der ICE-Schnellfahrstrecke Fulda – Gerstungen kann auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden. Das teilte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Montag in Wiesbaden mit: „Bei Planung und Bau von Schienenstrecken müssen wir schneller werden, wir brauchen rasch einen besseren Bahnverkehr. Wir stellen daher bei jedem einzelnen Vorhaben alle Verfahrensschritte auf den Prüfstand.“ 

Die DB Netz AG kann nun direkt damit beginnen, die notwendigen Planungsunterlagen für die sogenannte Vorzugsvariante zu erstellen: Auf die Vorplanung folgt dann die Entwurfsplanung und schließlich der Antrag auf Genehmigung beim zuständigen Eisenbahnbundesamt. „So ersparen wir uns für dieses wichtige Projekt nicht nur das mehrjährige Raumordnungsverfahren, sondern außerdem Steuergelder und personelle Ressourcen, die an anderer Stelle dringend benötigt werden“, sagte Al-Wazir. „Alle Prüfungen, die sonst vorab im Raumordnungsverfahren erfolgen, werden im Planfeststellungsverfahren mit behandelt.“

Die DB hat das Vorhaben in den letzten Jahren ausführlich mit den Vertreterinnen und Vertretern der Region diskutiert und den Verlauf der neuen Strecke in einem transparenten Prozess entwickelt und begleitet. Eine Variante mit geringeren Auswirkungen auf die Umwelt konnte dabei nicht ermittelt werden. „Das Beispiel zeigt, dass auch umfassende und frühzeitige Kommunikation ein Mittel sein kann, wenn es darum geht, Planungen für Großprojekte zu beschleunigen“, sagte Al-Wazir.

Die Neubaustrecke verkürzt die Fahrzeiten zwischen Fulda und Erfurt und damit zwischen Frankfurt und Berlin und verbessert die Anbindung der Landkreise Hersfeld-Rotenburg und Fulda sowohl an den Großraum Berlin wie auch an das Rhein-Main-Gebiet. Das ist eine deutliche Stärkung Osthessens, die in ihrer langfristigen Wirkung kaum überschätzt werden kann.

Die sogenannte Vorzugsvariante fädelt bei Burghaun-Langenschwarz aus der Schnellfahrstrecke Hannover-Würzburg aus, führt durch Bad Hersfeld und mündet östlich von Ronshausen in die Strecke Bebra-Eisenach ein. Die Streckenabschnitte südlich und nördlich von Bad Hersfeld verlaufen weitgehend im Tunnel. Im Ausbauabschnitt im Bereich Wildeck-Hönebach ist der Bau eines weiteren Tunnels vorgesehen. Ein anderer Teil der Strecke wird mit bestehenden, oberirdischen Strecken gebündelt. Zudem berücksichtigt die Variante die im Regionalplan geforderte Anbindung Bad Hersfelds an Fernzüge.

Information

Der Aus- und Neubau der Strecke Fulda – Gerstungen ist ein Abschnitt der Ausbau- und Neubaustrecke Hanau-Würzburg/Fulda-Erfurt, die im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf steht.

Durch die Aus- und Neubaustrecke wird zusätzliche Kapazität für mehr Zugverkehr auf der Strecke geschaffen sowie eine Entmischung von Fern- und Nahverkehr erreicht.

Im Fernverkehr ergeben sich alleine zwischen Fulda und Erfurt Fahrzeitverkürzungen von etwa einer Viertelstunde. Für die Menschen in der Region entstehen nicht nur attraktive Schienenverbindungen, sie erhalten zusammen mit der Neubaustrecke auch modernen Lärmschutz.

Im Dezember 2022 hat die DB Netz AG dem Regierungspräsidium Kassel die von ihr ermittelte Vorzugsvariante vorgelegt mit der Bitte, die Raumverträglichkeit zu prüfen. Damit einher ging die Bitte, auf das Raumordnungsverfahren verzichten zu dürfen.

Die Planungsarbeit ist von einem intensiven Austausch mit den Landesplanungs- und den Fachbehörden zur Abgrenzung der Planungskorridore, der Varianten sowie des Segments- und Variantenvergleichs begleitet worden.

Parallel hat die DB Netz AG in Beteiligungsforen ausführlich über das Vorhaben und die Vorzugsvariante informiert sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der Region diskutiert.

Die Regionalversammlung Nordhessen hat die Möglichkeit eines Verzichts auf ein Raumordnungsverfahren bereits im November 2022 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Auch das Regierungspräsidium als obere Landesplanungsbehörde befürwortet den Verzicht auf ein Raumordnungsverfahren für den Teilabschnitt Fulda-Gerstungen.