Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir begrüßt die Einigung der Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister bezüglich höherer Geldbußen für Temposünder: „Die Verdopplung der Bußgelder für Tempoverstöße ist ein klares Signal: Rasen ist kein Kavaliersdelikt. Zu schnelles Fahren ist die häufigste Unfallursache. Eine stärkere Befolgung von Tempolimits führt zu weniger Unfällen. Höhere Bußgelder sorgen daher für mehr Sicherheit auf den Straßen.“
Die bereits vor einem Jahr beschlossene Novelle der Straßenverkehrsordnung hatte in der Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung schärfere Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen vorgesehen. Die Novelle war allerdings wegen eines Formfehlers bereits wenige Wochen nach Inkraftreten wieder außer Kraft gesetzt worden. Hessen hatte der Novelle im Bundesrat ursprünglich zugestimmt und sich auch nach Außerkraftsetzen weiter für höhere Bußgelder für Raserinnen und Raser stark gemacht.
Bußgelder künftig bis zu doppelt so hoch
„Verkehrssicherheit hat für die Hessische Landesregierung oberste Priorität. Gravierende Verkehrsverstöße wie das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit müssen deshalb deutlich stärker geahndet werden als in der Vergangenheit. Dies ist ein wichtiger Beitrag zu einem Verkehrssystem, das keine Toten und Schwerstverletzten mehr fordert. Ich bin sehr froh, dass wir mit der Einigung in der Verkehrsministerkonferenz diesen seit einem Jahr unhaltbaren Schwebezustand in der Straßenverkehrsordnung beenden können. Wir schaffen nicht nur Klarheit, sondern machen auch die Straßen sicherer.“
Zukünftig sollen nach dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen teilweise verdoppelt werden. Demnach soll zum Beispiel eine Überschreitung innerorts von 15 Stundenkilometern 50 Euro kosten. Bisher waren es 25 Euro. Außerorts soll eine Überschreitung von 20 Stundenkilometern zukünftig 60 anstelle von 30 Euro kosten.
Auch Parkverstöße, insbesondere solche, die Radfahrerinnen und Radfahrer gefährden können, werden zukünftig strenger geahndet. Darüber hinaus dürfen Lkw innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Wer keine Rettungsgasse auf Autobahnen bildet, muss ebenfalls mit höheren Bußgeldern rechnen. „Das Bundesverkehrsministerium hat zugesagt, die Reform nun umgehend auf den Weg zu bringen, so dass sie noch vor der Bundestagswahl in Kraft treten kann. Das ist eine sehr gute Nachricht für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer“, so Al-Wazir.