Mit einem besseren Informationsaustausch zwischen Finanzämtern und Börsen will Hessen die Früherkennung von Steuerstraftaten verbessern und das Vertrauen in die Integrität des Wertpapierhandels schützen. Eine von Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Freitag in den Bundesrat eingebrachte Initiative zielt auf eine Änderung der Verschwiegenheitspflicht im Börsengesetz: „Die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals zeigt deutlich, dass diese Verschwiegenheitspflicht nicht mehr zeitgemäß geregelt ist. Sie hindert die Börsen, aber auch die Börsenaufsichtsbehörden der Länder in vielen Fällen daran, Auskunftsersuchen der Finanzbehörden zu beantworten. Ein besserer Informationsaustausch ist dringend erforderlich.“
Handelsstrategien bleiben zu lange unentdeckt
Wie der Minister erläuterte, dürfen Börsenorgane und Börsenaufsicht Handelsdaten nur dann den Finanzbehörden mitteilen, wenn dies in zwingendem öffentlichen Interesse liegt oder der Verfolgung einer Steuerstraftat dient. „Aber für normale Betriebs- und Steuerprüfungen gilt das nicht“, sagte Al-Wazir. „Handelsstrategien, die wie das Cum-Ex-Modell nur der Steuervermeidung dienen, können damit zu lange unentdeckt bleiben.“
Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien in kurzer Frist ge- und wieder verkauft, um ungerechtfertigte Steuergutschriften zu erhalten. „Es geht dabei um mehr als nur um verwerfliche Tricks zu Lasten der ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler“, sagte der Minister. „Wenn Handelsgeschäfte nicht auf Unternehmensbewertungen und Kurserwartungen beruhen, dann senden sie falsche Preissignale und verzerren damit den Markt. Ein ordnungsgemäß funktionierender Finanzmarkt ist aber unerlässlich für unsere gesamte Wirtschaft. Deshalb müssen wir alles dafür tun, um Möglichkeiten für Missbrauch zu erkennen und auch zu ahnden.“