Einen entsprechenden Förderaufruf veröffentlichte das hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium am Mittwoch in Wiesbaden. Sowohl die Anschaffung von Fahrzeugen und Ladetechnik als auch Entwicklungs- und Erprobungsprojekte werden anteilig unterstützt.
„In Hessen sind täglich die unterschiedlichsten Nutz- und Sonderfahrzeuge im Einsatz, um in Städten und Gemeinden zahlreiche Dienstleistungen für die Allgemeinheit zu erbringen, von der Müllentsorgung bis zur Forstwirtschaft“, erklärte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. „Im Zuge der Energie- und Verkehrswende müssen auch diese Fahrzeuge und Fuhrparks auf klimafreundliche Elektroantriebe umgestellt werden. Mit der Förderung unterstützen wir die Kommunen dabei, ihren Treibhausgasausstoß deutlich zu senken.“
Förderfähig sind die Beschaffung von neuen elektrisch angetriebenen Nutz- und Sonderfahrzeugen, aber auch Machbarkeitsstudien und Pilotprojekte, um E-Nutz- und Sonderfahrzeuge in der Praxis zu testen. Darüber hinaus werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit dem Fokus auf kommunale E-Nutzfahrzeuge gefördert.
Anträge bis zum 1. Juni 2023 einreichen
Der Förderaufruf richtet sich an hessische Kommunen, kommunale Unternehmen, Feuerwehren, Rettungsdienste, Akteure im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz sowie im Bereich der kritischen Infrastruktur, privatwirtschaftliche Unternehmen mit speziellem Fokus auf Nutzfahrzeuge für die öffentliche Hand sowie an wissenschaftliche Einrichtungen.
Anträge sind bis zum 1. Juni 2023 bei der Hessen Agentur / Innovationsförderung Hessen einzureichen.