Wegen der Corona-Pandemie verlängert Hessen die Antragsfrist der Ausbildungsplatzförderung für Hauptschülerinnen und Hauptschüler. Betriebe können sich noch bis zum 31. Oktober bewerben, wie Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Dienstag mitteilte. Ursprünglich war das Fristende für den 30. April 2021 vorgesehen.
Das Förderprogramm will die Aussichten von Hauptschülerinnen und Hauptschülern auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz verbessern. Ausbildungsbetriebe, die diesen jungen Menschen eine Chance geben, erhalten einen Zuschuss von 50 Prozent der Ausbildungsvergütung im ersten und 25 Prozent im zweiten Ausbildungsjahr.
„Mit der Verschiebung der Antragsfrist wollen wir Unternehmen ermutigen, trotz der herausfordernden wirtschaftlichen Lage in ihren Ausbildungsanstrengungen nicht nachzulassen“, erklärte Al-Wazir. Zudem sei laut Minister die Ausbildung junger Menschen eine wichtige Investition in die Zukunft, von der beide Seiten profitieren: Die Jugendlichen erlernen einen Beruf und Unternehmen können auf diesem Wege Nachwuchskräfte gewinnen.
Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber betriebliche Ausbildungsverträge mit Jugendlichen abschließen, die höchstens einen Hauptschulabschluss erlangen und ihre Ausbildung direkt nach der Schulentlassung im Ausbildungsjahr 2021 beginnen. Zudem müssen die Jugendlichen bei der Arbeitsverwaltung als ausbildungsplatzsuchend gemeldet sein.
Anträge müssen vor Ausbildungsbeginn beim Regierungspräsidium Kassel eingereicht werden, die Bewilligung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangsdatums.
Eine zusätzliche Unterstützung erhalten Ausbildungsbetriebe, die Ausbildungsabbrecherinnen und -abbrechern, Jugendlichen mit erhöhtem Sprachförderbedarf sowie Altbewerberinnen und -bewerbern die Möglichkeit einer beruflichen Ausbildung bieten.