Das Tariftreue- und Vergabegesetz habe sich zur Durchsetzung sozialer und ökologischer Standards bei öffentlichen Aufträgen bewährt, solle aber weiter verändert werden, sagte er am Mittwoch im Hessischen Landtag: „Wir wollen die Regelungen zu Tariftreue und Mindestlohn verbessern, die Grundlage für eine effiziente Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit schaffen und völlig neue Nachweis- und Kontrollinstrumente in Bezug auf Mindestlohn und Tariftreue einführen.“
Das seit 2015 geltende Gesetz verlangt von Bewerberinnen und Bewerbern um öffentliche Aufträge, dass sie ihren Beschäftigten den Tariflohn, in jedem Fall aber den gesetzlichen Mindestlohn, zahlen. Es verpflichtet das Land zudem, bei der Auftragsvergabe auch soziale und ökologische Kriterien zu berücksichtigen wie etwa die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen oder die Verwendung fair gehandelter und ökologisch nachhaltiger Produkte. Kommunen können diese Regelungen ebenfalls anwenden. Das Vergabegesetz gilt ab einem Auftragswert von 10.000 Euro.
„Nachhaltigkeit ist damit zum wesentlichen Kriterium bei öffentlichen Aufträgen geworden und das haben wir rechtssicher und praxisgerecht verankert“, sagte Al-Wazir. Mit der Novellierung werde das Gesetz weiter verbessert und an Änderungen des bundesrechtlichen Rahmens - insbesondere an das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - angepasst.