Gestern Abend kam es am Frankfurter Flughafen witterungsbedingt zu Verzögerungen im Flugbetrieb. Notwendig waren nach starkem Schneefall umfangreiche Enteisungen an Flugzeugen.
Die dadurch bedingten Verzögerungen führten dazu, dass die Hessische Luftaufsicht insgesamt 43 Ausnahmegenehmigungen für Abflüge im Zeitraum zwischen 23.00 und 23.59 Uhr erteilte. Davon wurden 24 in Anspruch genommen. Ein Luftfahrzeug mit Ausnahmegenehmigung startete noch vor 23.00 Uhr. 18 Luftfahrzeuge konnten trotz erteilter Ausnahmengenehmigung wegen der 00.00 Uhr Grenze nicht mehr starten.
Auch der anfliegende Flugverkehr war betroffen – insgesamt 9 Landungen erfolgten zwischen 23.00 und 23.59 Uhr. Die letzte Landung erfolgte um 23.50 Uhr (Tui 6253 aus Agadir); der letzte Start war die Lufthansa 576 nach Kapstadt um 23.58 Uhr Ortszeit.
Hintergrund
Am Flughafen gelten zwischen 23.00 und 5.00 Uhr Nachtflugbeschränkungen. Verspätete Maschinen mit planmäßiger Ankunft vor 23.00 Uhr dürfen bis 24.00 Uhr landen, sofern sich Verspätungsgründe nicht aus der Flugplangestaltung ergeben. Verspätete Starts sind bis 24.00 Uhr möglich, sie bedürfen jeweils einer gesonderten Genehmigung. Kriterium hierbei ist, dass Verspätungsgründe außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Fluglinie liegen