Bauarbeiter verteilen neuen Asphalt

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Planfeststellungsbeschlüsse für Bauvorhaben an A45 & A7 erlassen

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Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir hat die Planfeststellungsbeschlüsse für den Ersatzneubau der Talbrücke Kreuzbach an der A 45 bei Aßlar und zur Erweiterung der Tank-und Rastanlage Uttrichshausen West an der A 7 unterzeichnet. Das Land Hessen ist zwar seit drei Jahren nicht mehr für die Planung und den Bau von Autobahnen zuständig, die Verantwortung hierfür liegt seit dem 1. Januar 2021 bei der bundeseigenen Autobahn GmbH. Als Planfeststellungsbehörde ist das hessische Verkehrsministerium aber weiterhin für die Zulassung von Autobahnprojekte in Hessen, zu denen auch Nebenbetriebe wie Tank-und Rastanlage an den Bundesautobahnen gehören, zuständig.

Erneuerung der Talbrücke Kreuzbach der A 45

Die Talbrücke Kreuzbach der A 45 muss dringend erneuert werden, da sie den wachsenden Verkehrszahlen nicht mehr dauerhaft gewachsen ist. Während der gesamten Neubaumaßnahmen bleiben beide Fahrtrichtungen befahrbar. Dies wird ermöglicht, indem zunächst das nördliche Teilbauwerk in Fahrtrichtung Dortmund ersetzt wird und anschließend das südliche Teilbauwerk in Fahrtrichtung Hanau.

Zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner sind Lärmschutzwände mit einer Höhe von bis zu fünf Metern vorgesehen. Die Planfeststellungsbehörde hat zusätzlich betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern Ansprüche auf passiven Schallschutz vor Verkehrslärm gewährt.

Die für Planung und Bau von Bundesautobahnen zuständige Autobahn GmbH des Bundes plant in diesem Zusammenhang auch den Rückbau des ehemaligen Parkplatzes „Am Behlkopf“. Dieser wird zurzeit teilweise als Zu- und Abfahrt für Deponiefahrzeuge genutzt, die das Abfallwirtschaftszentrum in Aßlar von der A 45 aus Fahrtrichtung Dortmund anfahren möchten. Die Schaffung einer regulären Anschlussstelle in diesem Bereich wurde von Seiten des Bundes aufgrund einer Unterschreitung von Mindestabständen zu benachbarten Anschlussstellen und damit einhergehenden Sicherheitsbedenken abgelehnt.

Erweiterung der Parkflächen der Tank- und Rastanlage Uttrichshausen West

Die ebenfalls planfestgestellte Erweiterung der Tank- und Rastanlage Uttrichshausen West dient der Erhöhung der aktuell unzureichenden Stellplatzkapazitäten für Lkw an der A7. Das Vorhaben umfasst die Erweiterung der Parkflächen unmittelbar entlang der Autobahn. Es werden insgesamt 73 Lkw-Stellplätze, vier Bus-Stellplätze sowie 70 Pkw-SteIIplätze geschaffen und die befestigten Flächen erneuert bzw. saniert. Zum Ausbau der Tank- und Rastanlage gehört außerdem die Modernisierung des Entwässerungssystems durch erstmalige Errichtung eines Regenrückhaltebeckens, die naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die zusätzliche Trennung der Stellplätze der Kraftfahrzeugarten.

Im Zuge der freiwilligen Lärmsanierung wird die Autobahn GmbH außerdem zum Schutz der Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer sowie zum verbesserten Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner im Nahbereich der Tank- und Rastanlage Uttrichshausen West eine 344 Meter lange und fünf Meter hohe Lärmschutzwand errichten. Zur Vermeidung unnötiger Lärmbelastungen wird darüber hinaus am südlichen Rand der neuen Tank-und Rastanlage ein drei Meter hoher Sichtschutzwall vorgesehen, der gleichzeitig abschirmend und damit für die Ortschaft Uttrichshausen pegelmindernd wirkt.

Im Rahmen des Planänderungsverfahrens wurde auch ein ortsferner Alternativstandort geprüft, dieser aber insbesondere aufgrund zusätzlicher Eingriffe in einen als Landschaftsschutzgebiet klassifizierten Wald sowie zusätzliche Flächenversiegelungen verworfen.

Die Planfeststellungsbeschlüsse sowie die planfestgestellten Unterlagen werden in Kürze für zwei Wochen auf den dafür vorgesehenen Internetportalen des Landes Hessen veröffentlicht.