- Die Bahn darf Finanzprobleme nicht auf dem Rücken der Pendlerinnen und Pendler lösen.
- Bund muss schnell Klarheit schaffen und Finanzierungssystem sichern.
- Zügige Einführung eines wirksamen Instruments ist nötig.
Das lang erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Trassenpreisbremse sorgt bundesweit für Unsicherheit im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Dazu sagte der Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministers und stellvertretende Ministerpräsidenten Kaweh Mansoori:
„Der Schienenpersonennahverkehr ist unverzichtbarer Teil der Mobilität in unserem Land – er bringt jeden Tag viele Menschen zuverlässig zur Arbeit, in die Schule, zu Familie und Freunden. Die Bahn darf ihre Finanzierungslücken nicht auf Kosten des Nahverkehrs schließen. Es geht um das Gesamtsystem Schiene: Wenn mit dem Schienenpersonennahverkehr der stärkste Teil dieses Systems geschwächt wird, trifft es am Ende die Fahrgäste – mit weniger Angebot oder höheren Preisen.“
Der Verkehrsminister betonte, dass nun so schnell wie möglich Klarheit hergestellt werden müsse, wie die künftigen Steigerungen der Trassenpreise im SPNV aufgefangen werden sollen. „Der Bund muss unverzüglich ein funktionsfähiges Instrument auf den Tisch legen – am besten, indem er die Regionalisierungsmittel in der Höhe aufstockt, in der die Trassenpreise im Nahverkehr steigen. Alles andere würde bedeuten, dass bei Angebot, Qualität oder beim Personal gespart werden muss oder die Ticketpreise steigen. Das können wir uns weder sozial noch klimapolitisch leisten“, sagte Mansoori.
„Die bisherige Begrenzung der Trassenentgelte im SPNV auf 3 Prozent pro Jahr hatte einen guten Grund: Sie sollte verhindern, dass die Trassenpreise schneller steigen als die Regionalisierungsmittel des Bundes, mit denen der SPNV finanziert wird. Dass der EuGH diese Trassenpreisbremse nun für rechtswidrig erklärt hat, ändert nichts an diesem Problem – es macht es im Gegenteil noch dringlicher. Jetzt ist der Bund am Zug: Er muss schnell eine Lösung vorlegen, die das Finanzierungsmodell des SPNV sichert, statt die Verantwortung auf Länder und Kommunen abzuwälzen“, so Mansoori.
Langfristig führe kein Weg daran vorbei, das Trassenpreissystem insgesamt zu reformieren. Dies ist auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart. Es muss transparent, europarechtskonform und so gestaltet sein, dass es den politischen Zielen diene – mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen. „Wir als Land sind bereit, daran mitzuarbeiten. Aber der Bund muss diese Reform endlich ernsthaft anpacken und dabei die Länder umfassend einbinden“, so Mansoori.
Zum Hintergrund:
Für die Nutzung der Schieneninfrastruktur müssen Verkehrsunternehmen sogenannte Trassenpreise an den Infrastrukturbetreiber entrichten. In Deutschland sind Steigerungen der Trassenpreise für den SPNV bislang durch die Trassenpreisbremse gedeckelt. Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche Trassenpreisbremse, die Steigerungen der Trassenpreise für den Schienenpersonennahverkehr auf 3 Prozent im Jahr begrenzt, mit seinem gestrigen Urteil für europarechtswidrig erklärt, weil die gesetzliche Deckelung der Trassenpreise den Spielraum der Infrastrukturbetreiber unzulässig einschränke. Damit entfällt die bisherige Begrenzung der jährlichen Preissteigerungen, was zu deutlich höheren Trassenentgelten im Nahverkehr führen kann. Ohne zusätzliche Bundesmittel für den Schienenpersonennahverkehr drohen den Ländern Finanzierungslücken, die sich in Angebotskürzungen oder höheren Ticketpreisen niederschlagen könnten.