Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori hat entschieden die Bescheiderstellung im Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen vorübergehend auszusetzen. Grund für das Moratorium ist eine Prüfung, ob zusätzliche Erleichterungen für die Betroffenen ermöglicht werden können.
Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori betonte hierzu heute in Wiesbaden: „Ich habe in den vergangenen Wochen intensiv mit Verbänden, betroffenen Unternehmen und Selbständigen gesprochen. Dabei sind Fragen und Vorschläge aufgekommen, die eine Erleichterung für die Betroffenen bedeuten könnten, wenn sie rechtlich zulässig sind. Durch das Moratorium gewinnen wir Zeit, um diese Fragen rechtssicher prüfen zu können. Letztlich geht es hier nicht um globale Großkonzerne, sondern um Solo-Selbständige, Mittelstand oder Handwerk. Ich möchte daher alle rechtskonformen Möglichkeiten ausschöpfen, um Erleichterungen für die Betroffenen zu erzielen. Das ist für mich auch eine Gerechtigkeitsfrage. Über die Ergebnisse und nächsten Schritte werden wir baldmöglichst und selbstverständlich transparent informieren.“
Das Ministerium hatte bereits im Vorfeld klargestellt, dass die Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten zum Beispiel von Stundung und Erlass haben. Darüber hinaus haben wir die Erhöhung der Bagatellgrenze von 500 auf 1.000 Euro erwirkt.
Das Moratorium wird sich auf das laufende Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen wie folgt auswirken. Bis zum Abschluss der Prüfungen gilt:
- Es werden keine neuen Bescheide versandt
- Laufende Fristen sind ausgesetzt. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet das: Sie müssen aktuell nichts weiter unternehmen. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie von uns rechtzeitig neue Informationen und – falls erforderlich – eine neue Frist.
- Bei allen Verfahren gilt der Gleichheitsgrundsatz. Sollte es eine Änderung des Verfahrens geben, werden alle auch bisher erfolgten Bescheide noch einmal entsprechend überprüft.
Was passiert, wenn ich bereits eine Rückzahlung überwiesen habe?
Für diejenigen, die bereits zurückgezahlt haben ändert sich zunächst nichts. Sollte es eine Änderung des Verfahrens geben, werden auch die bisher erlassenen Bescheide dahingehend überprüft, ob diese einer Anpassung bedürfen. Über das Ergebnis der Überprüfung und auch die Folgen werden wir informieren, sobald die Prüfung abgeschlossen ist. Wir haben den Grundsatz der Gleichbehandlung zugesagt auch für erteilte Bescheide. Das heißt, dass wir freiwillig auch bestandskräftige Bescheide anpassen, wenn sich die Praxis nachträglich ändern sollte.
Gilt die Fristaufhebung auch für Klagefristen?
Während des Moratoriums sind nur Fristen im Rückmeldefahren ausgesetzt. Das Moratorium hat aber keine Auswirkung auf eine Klagefrist. Die Frist zur Erhebung einer Klage ist eine gesetzliche Frist und kann deshalb nicht durch ein Ministerium verlängert oder ausgesetzt werden.
Muss ich Klage einreichen, oder kann ich mit der Zahlung nun erstmal abwarten?
Das Moratorium hat auf den Ablauf einer gesetzlichen Klagefrist keine Auswirkung. Wenn Sie von der Unrichtigkeit des Bescheids ausgehen und gegen diesen Bescheid rechtlich vorgehen möchten, muss die Klagefrist eingehalten werden. Nach Ablauf der Klagefrist wird der Bescheid bestandskräftig. Während des Moratoriums werden keine Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.