Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Hessen fördert Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge – „Heavy Duty Charging“

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) fördert im Rahmen der Landesinitiative „Strom bewegt“ den Ausbau der Ladeinfrastruktur für schwere, rein elektrische Nutzfahrzeuge. Mit der Förderinitiative „Heavy Duty Charging“ können Unternehmen, Kommunen und weitere Einrichtungen in Hessen Zuschüsse für Ladepunkte für LKW, Busse, Sonderfahrzeuge und andere schwere Nutzfahrzeuge beantragen.

Die Elektromobilität ist wesentlicher Baustein, um den Verkehr in Hessen zukunftsfähig und nachhaltig zu gestalten. Das gilt für das private Auto, aber auch für schwere Nutzfahrzeuge. Hessen unterstützt alle Aktivitäten zum Umstieg auf Elektromobilität auch in dieser Fahrzeugklasse. Dafür brauchen wir aber auch eine gut ausgebaute Ladeinfrastrukturlandschaft. Für den Schwerlastbereich mit einem hohem Energieverbrauch gibt es noch Ausbaubedarf. Nur wenn Busse, LKW und Rettungsfahrzeuge schnell und zuverlässig geladen werden können, ist die Technologie alltagstauglich. Genau hier setzen wir mit unserer Förderung an“, betonte Verkehrs- und Energieminister Kaweh Mansoori.

Gefördert werden Ladeinfrastrukturprojekte für Fahrzeuge der Klassen N3 und M3 sowie für schwere Sonderfahrzeuge, darunter:

  • Elektrische LKW
  • Elektrische Busse im öffentlichen Nahverkehr sowie elektrische Reisebusse
  • Schwere E-Nutzfahrzeuge in Kommunen und Unternehmen
  • Elektrische Land-, Forst-, Bauwirtschaftsfahrzeuge
  • Schwere E-Nutzfahrzeuge für Feuerwehr, Rettungswesen und Katastrophenschutz

Die Förderung umfasst sowohl stationäre als auch mobile Ladepunkte – unabhängig davon, ob sie öffentlich oder nicht-öffentlich zugänglich sind.

Förderbedingungen im Überblick

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen. Die maximale Fördersumme beträgt 300.000 Euro pro Projekt, mit Zuschüssen von 20 bis 40 Prozent, abhängig von der Unternehmensgröße.

Wichtige Termine und Fristen:

  • Förderzeitraum: 1. November 2025 bis 31. Oktober 2027
  • Antragsfrist: 15. Oktober 2025
  • Projekte, die bis Februar 2026 abgeschlossen sind, werden bevorzugt berücksichtigt.

Jetzt Förderung sichern

Mit der Umsetzung der Förderung hat das Hessische Verkehrs- und Wirtschaftsministerium die Innovationsförderung Hessen der landeseigenen Wirtschaftsförderungsgesellschaft HA Hessen Agentur GmbH beauftragt.

Weitere Informationen, Antragsunterlagen und Ansprechpartner finden Sie unter:

www.innovationsfoerderung-hessen.de/elektromobilitaetÖffnet sich in einem neuen Fenster 

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