- Staatsminister Mansoori spricht im Bundesrat zum Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Hessen reformiert parallel das eigene Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
- Ziel: schnellere Verfahren, weniger Bürokratie und faire Arbeitsbedingungen
Hessen begrüßt die geplanten Erleichterungen bei der öffentlichen Vergabe. Im Bundesrat sprach sich der hessische Wirtschaftsminister und stellvertretende Ministerpräsident Kaweh Mansoori heute für das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge aus. Ziel des Gesetzes ist es, Vergabeverfahren einfacher, digitaler und schneller zu machen – insbesondere für Infrastrukturprojekte, den Wohnungsbau und kommunale Investitionen.
„Geld allein saniert keine Brücken oder Straßen und Geld allein baut keine Wohnungen. Entscheidend ist, wie schnell daraus ein Auftrag, eine Baustelle und am Ende ein fertiges Projekt wird“, sagte Mansoori im Bundesrat. „Die Investitionen aus dem Sondervermögen müssen schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden – im Alltag der Bürgerinnen und Bürger“, sagte Minister Mansoori.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, Dokumentationspflichten zu reduzieren, Vergabeverfahren stärker zu digitalisieren und Wertgrenzen für Direktaufträge anzuheben. Gleichzeitig sollen Planungs- und Nachprüfungsverfahren beschleunigt werden. Hessen bewertet insbesondere die stärkere Flexibilisierung beim sogenannten Losgrundsatz als wichtigen Schritt, um Projekte schneller umsetzen zu können.
HESSEN REFORMIERT EIGENES VERGABERECHT GRUNDLEGEND
Parallel zur Reform auf Bundesebene modernisiert Hessen auch das eigene Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG). Ziel der Reform ist es, Investitionen schneller umzusetzen, Kommunen spürbar zu entlasten und gleichzeitig gute Arbeitsbedingungen zu stärken.
„Wenn wir heute über Vergaberecht sprechen, dann reden wir nicht nur über Paragrafen und Verfahren. Wir reden darüber, wie schnell eine Brücke repariert wird, wie zügig eine Schule saniert werden kann und ob Unternehmen aus der Region faire Chancen bekommen“, so Mansoori.
Mit der Reform des HVTG sollen Direktaufträge künftig deutlich einfacher möglich werden: Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 Euro sowie Bauleistungen bis 750.000 Euro sollen direkt vergeben werden können. Gleichzeitig wird der bürokratische Aufwand reduziert, indem Nachweise grundsätzlich erst vom Bestbieter vorgelegt werden müssen.
Zugleich setzt Hessen auf faire Arbeitsbedingungen und Tariftreue. Künftig sollen öffentliche Aufträge stärker an Unternehmen gehen, die tarifgerecht bezahlen und verlässliche Standards einhalten. „Wir wollen schneller investieren, weniger Bürokratie und gleichzeitig fairen Wettbewerb. Beides gehört zusammen“, so Mansoori.
KOMMUNEN ENTLASTEN, VERFAHREN PRAXISTAUGLICHER MACHEN
Der Minister betonte, dass gute Gesetzgebung nicht mit dem Beschluss ende: „Entscheidend ist, ob die Regeln draußen in der Praxis funktionieren. Unsere Städte und Gemeinden sollen Projekte umsetzen können, statt Aktenberge zu verwalten.“
Deshalb sei auch vorgesehen, die Auswirkungen der Reform eng zu evaluieren und bei Bedarf nachzusteuern. Zudem sprach sich Mansoori dafür aus, dass sich die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene für einfachere und praxistauglichere Regeln einsetzt.
Weitere Informationen zur Reform des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes:
Hessen erneuert das Vergaberecht und setzt auf Vertrauen und Fairness.