Ein Mann steht an einem Pult in einem Plenarsaal

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Einfach vergeben. Richtig bezahlen. - Reform des Vergaberechts in den Landtag eingebracht

Investitionen müssen schneller auf der Baustelle abkommen

  • Hessen modernisiert sein Vergaberecht, damit Investitionen schneller bei den Menschen ankommen, Unternehmen verlässlich planen können und gute Arbeit gestärkt wird.
  • Die Grenze für Direktaufträge wird auf 100.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen und auf 750.000 Euro für Bauleistungen erhöht.
  • Künftig soll weniger der Preis, als vor allem faire Arbeitsbedingungen und verlässliche Standards die zentrale Rolle bei der Vergabe spielen.

Hessen modernisiert sein Vergaberecht. Mit der Reform des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes schafft die Landesregierung die Grundlage für schnellere Verfahren, verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmen und eine stärkere Absicherung fairer Arbeitsbedingungen. Der Gesetzesentwurf des Hessischen Wirtschaftsministeriums wurde heute in den Landtag eingebracht.

„Wenn wir heute über Vergaberecht sprechen, dann reden wir auf den ersten Blick über Paragrafen, Schwellenwerte und Verfahren. Aber in Wahrheit geht es um etwas ganz anderes. Es geht darum, wie schnell eine Brücke repariert wird. Es geht darum, wie zügig eine Schule saniert werden kann. Und es geht darum, ob der Handwerksbetrieb aus der Region eine faire Chance bekommt, einen öffentlichen Auftrag zu erhalten. Vergaberecht entscheidet also ganz konkret darüber, wie schnell Investitionen bei den Menschen ankommen“, sagte Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori heute im Hessischen Landtag.

Wichtigste Punkte aus dem Gesetzesentwurf

  1. Wir vereinfachen das Vergabeverfahren radikal

    Künftig können Liefer- und Dienstleistungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro und Bauleistungen bis zu einer Höhe von 750.000 Euro ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens direkt beauftragt werden. Diese neuen Direktauftragswertgrenzen sind im Bereich der Bauleistungen im bundesweiten Vergleich einmalig. Bislang lag die Grenze in Hessen bei 10.000 Euro.

  2. Wir senken den bürokratischen Aufwand für die Unternehmen und entlasten damit auch die Kommunen

    Unternehmen müssen belastbare Erklärungen und Nachweise nur dann einreichen, wenn sie in einem Vergabeverfahren auch den Zuschlag erhalten sollen. Damit muss nur noch der „Bestbieter“ nachweisen, dass die Angaben in seinem Angebot zutreffen; die Angebotserstellung wird damit für die Bieter vereinfacht und verschlankt.

  3. Wir sorgen für echte Tariftreue in Hessen – mit schlanken Verfahren

    Künftig soll weniger der Preis, als vor allem faire Arbeitsbedingungen und verlässliche Standards die zentrale Rolle bei der Vergabe spielen. Damit stärkt das Land gezielt Unternehmen, die anständig bezahlen. Die Schwelle liegt künftig bei einem Auftragswert von 20.000 Euro und wird auf juristische Personen des privaten Rechts ausgeweitet. Den Nachweis gestalten wir dabei möglichst bürokratiearm bspw. über ein Präqualifizierungsverfahren Tariftreue. Damit beinhaltet das modernisierte HVTG klare Tariftreueregelungen.