Frau arbeitet zuhause an Laptop

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Betriebe investieren mehr in die Bindung ihrer Mitarbeitenden

Der Arbeitsmarkt in Hessen und Deutschland steht vor tiefgreifenden Veränderungen, die sowohl Betriebe als auch Beschäftigte vor erhebliche Herausforderungen stellen. Trends wie der fortschreitende demografische Wandel, die Digitalisierung und der Strukturwandel prägen zunehmend den betrieblichen Alltag. Die Auswertungen zum IAB-Betriebspanel 2024 stehen unter dem Rahmenthema „Betrieblicher Alltag zwischen (schmerzhaften) Kompromissen und neuen Herausforderungen in den Betrieben in Hessen“. Während sich der diesjährige erste Report des Instituts für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) mit der aktuellen Personalsituation in hessischen Betrieben beschäftigt hat, und der zweite Report die betriebliche Ausbildung im Fokus hatte, konzentriert sich der vorliegende dritte Report des IWAK auf betriebliche Anreize zur Mitarbeitendenbindung. Dazu wurden 1.068 Betriebe befragt.

Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori hob zur Veröffentlichung hervor: „Der vorliegende Report zeigt klar: Betriebe investieren mehr in die Bindung ihrer Mitarbeitenden durch Maßnahmen, wie Regelungen zu Arbeitszeitkonten, familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung, Weiterbildungsangebote und auch durch die Ermöglichung mobilen Arbeitens. So ist alleine die Möglichkeit des Arbeitens von zu Hause zwischen 2018 und 2024 um 12 Prozentpunkte – von 21 Prozent auf 33 Prozent gestiegen. Es wird klar; das ist eine Investition, die sich lohnt! Denn Betriebe, die in ihre Mitarbeitenden und vor allem in die Bindung dieser investieren und ein wertschätzendes Arbeitsumfeld schaffen, sichern nicht nur ihre Zukunftsfähigkeit – sie stärken auch Zufriedenheit und Zusammenhalt.“

Durchschnittliche vereinbarte Wochenarbeitszeit am höchsten in der Öffentlichen Verwaltung und in Organisationen ohne Erwerbszweck

Während in der Öffentlichen Verwaltung und in Organisationen ohne Erwerbszweck die durchschnittliche vereinbarte Wochenarbeitszeit mit 39,9 Stunden vergleichsweise hoch ausfiel, lag in den anderen Wirtschaftszweigen die durchschnittlich vereinbarte Wochenarbeitszeit zwischen 39,0 und 39,4 Stunden.

Der Anteil der hessischen Betriebe mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten steigt auf 52 Prozent

Bei der Befragung im Jahr 2024 betrug der Anteil der Betriebe in Hessen bei denen Überstunden anfielen, wie im Vorjahr 45 Prozent. Arbeitszeitkonten – von der Gleitzeit bis hin zu Jahresarbeitszeitvereinbarungen – bieten Beschäftigten die Möglichkeit einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung. Hieraus kann eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine höhere Bindung an den Betrieb resultieren. Der Anteil der hessischen Betriebe mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten nahm zwischen 2008 und 2023 um 14 Prozentpunkte von 24 auf 38 Prozent zu. Und allein zwischen 2023 und 2024 war ein weiterer Anstieg um 14 Prozentpunkte auf 52 Prozent zu beobachten.

Familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung in der Hälfte der Betriebe

Im Durchschnitt 52 Prozent der Betriebe gaben an, die Arbeitszeit familienfreundlich zu gestalten, z.B. durch flexible Arbeitszeiten, Home-Office und familienfreundliche Teilzeitmodelle. Am häufigsten war dies mit 60 Prozent in Wirtschaftsnahen und Wissenschaftlichen Dienstleistungen der Fall, deutlich seltener gaben Betriebe im Baugewerbe (42 Prozent) an, die Arbeitszeiten familienfreundlich zu gestalten.

Mobiles Arbeiten als Instrument der Flexibilisierung von Arbeit

Die Nutzung digitaler Endgeräte ermöglicht Beschäftigten, teilweise von zu Hause oder von unterwegs zu arbeiten. Damit ist vielfach die Erwartung einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. generell einer besseren Work-Life-Balance verbunden. Während im Jahr 2018 noch knapp jeder vierte Betrieb in Hessen (24 Prozent) zumindest einem Teil seiner Beschäftigten die Möglichkeit eröffnete, mobil zu arbeiten,ist dieser Wert im Jahr 2024 auf 34 Prozent der Betriebe angestiegen.

Große Unterschiede waren dabei zwischen den Wirtschaftszweigen festzustellen. Während am häufigsten in Wirtschaftsnahen und Wissenschaftlichen Dienstleistungen (63 Prozent) und in der Öffentlichen Verwaltung und Organisationen ohne Erwerbszweck (49 Prozent) mobiles Arbeiten möglich war, war es im Verarbeitendem Gewerbe mit 27 Prozent, in Handel und Reparatur mit 26 Prozent und in Sonstigen Dienstleistungen mit 25 Prozent seltener möglich. Im Baugewerbe gab es die Möglichkeit in 14 Prozent der Betriebe.

Weiterbildung dient als weitere Maßnahme für die Mitarbeitendenbindung – aber wieder abnehmende Weiterbildungsbeteiligung der Betriebe nach Pandemie

Im Jahr 2023 gab die Hälfte der Betriebe beim IAB-Betriebspanel an, dass Weiterbildung eine hohe Bedeutung für die Sicherung des betrieblichen Fachkräftebestands hat. Dabei ist aber die Beteiligungsquote – also der Anteil der Betriebe in Hessen, die Arbeitskräfte zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen freigestellt bzw. Weiterbildungskosten ganz oder teilweise übernommen hat – von 43 Prozent im Jahr 2023 auf 40 Prozent im Jahr 2024 zurückgegangen.

„Weiterbildung ist nicht nur ein Schlüssel für die Innovations- und Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Voraussetzung für selbstbestimmte Erwerbsbiografien, sondern auch ein Element der Mitarbeiterbindung. Umso mehr überrascht der aktuelle Rückgang der Beteiligungsquote in Zeiten eines sich transformierenden Arbeitsmarktes,“ so Dr. Frank Martin, Leiter der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit. „Trotz konjunkturell angespannter Lage sollten Arbeitgeber bedenken, dass betriebliche Weiterbildung in mehrfacher Hinsicht Gewinne erzielt: Sie reduziert das Risiko der Arbeitslosigkeit, fördert die Zufriedenheit am Arbeitsplatz, steigert die Attraktivität als Arbeitgeber und bindet die Beschäftigten längerfristig.“ Martins Appell an Betriebe und Beschäftigte: „Gehen Sie auf die Agenturen für Arbeit zu und lassen sich zu Weiterbildungsmöglichkeiten und Fördervoraussetzungen beraten!“

Wie in den Vorjahren war im ersten Halbjahr 2024 die Beteiligungsquote in der Öffentlichen Verwaltung und in Organisationen ohne Erwerbszweck (60 Prozent) am höchsten während sie im Baugewerbe mit 31 Prozent am niedrigsten war.

 

Hintergrundinformationen

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) lässt seit 1993 jährlich Betriebe im Rahmen des IAB-Betriebspanels durch das Marktforschungsinstitut Verian Group (ehemals Kantar Public) befragen. Die Auswertung für Hessen erfolgt durch das Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Gefördert werden die hessischen Zusatzauswertungen von der Europäischen Union und aus Mitteln des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum sowie der Bundesagentur für Arbeit.

Schlagworte zum Thema