Mehrere Personen stehen vor einer roten Wand

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Bauen leichter und schneller machen: Minister Mansoori bringt Baupaket II auf den Weg

Wenn günstiger und schneller gebaut werden kann, wird Wohnen bezahlbar. Dieser Leitlinie folgend hat die Kommission „Innovation im Bau“ ihre Arbeit fortgesetzt und heute ihr neues Eckpunktepapier als Grundlage für ein zweites Baupaket an Bauminister Kaweh Mansoori übergeben. Die Vorschläge zielen darauf ab, Baukosten zu senken, Verfahren zu vereinfachen und das Bauen in Hessen weiter zu beschleunigen. Sie knüpfen damit an das erste Baupaket an, dass in einer umfassenden Novelle der Hessischen Bauordnung (HBO) im Oktober vergangenen Jahres mündete. Seit dem machen vor allem die verfahrensrechtlichen und brandschutzrechtlichen Erleichterungen für das Bauen im Bestand (Aufstockung, Dachgeschossausbau, Umnutzung) die Wohnraumschaffung attraktiver. Zugleich wurden Stellplatzpflichten in Großstädten reduziert, Abbruchvorhaben von der Genehmigungspflicht befreit und verzichtbare, kostentreibende Vorschriften gestrichen, um einfach und kostengünstig Wohnraum zu schaffen.

„Ein Zuhause bedeutet Sicherheit, Würde und Teilhabe. Es entscheidet darüber, ob Familien planen können, ob ältere Menschen selbstbestimmt leben, ob junge Menschen eine Perspektive haben – und ob Arbeit dort möglich ist, wo sie gebraucht wird. Bezahlbarer Wohnraum entsteht aber nicht allein durch Fördermittel oder wohlklingende Zielmarken. Vielmehr braucht es konkrete Erleichterungen im Praxisalltag. Mit der Novelle der Hessischen Bauordnung haben wir im vergangenen Jahr einen wichtigen ersten Schritt gemacht. Wir haben dort angesetzt, wo Verfahren besonders gebremst haben – und spürbare Erleichterungen geschaffen. Die Rückmeldungen aus der Bau- und Wohnungswirtschaft zeigen, dass diese Änderungen wirken. Sie werden genutzt, sie beschleunigen Vorhaben – und sie schaffen Vertrauen, dass Politik handlungsfähig ist“, sagte Bauminister Kaweh Mansoori bei der Übergabe der Eckpunkte in Wiesbaden.

Diesen Weg hat die Kommission Innovation im Bau konsequent weiterverfolgt und weitere Erleichterungen innerhalb und jenseits der Hessischen Bauordnung identifiziert, wo Verfahren und Vorschriften die Schaffung von Wohnraum verzögern oder behindern. „Ich danke sowohl der Expertenkommission als auch den Fachverbänden und Kommunalvertretern für ihre Arbeit, Expertise und das Engagement für Hessen. Wir werden auch diese Vorschläge wieder zeitnah umsetzen“, so der Minister.

Die wichtigsten Forderungen aus dem Eckpunktepapier im Überblick:

  • Reduzierte Schallschutzanforderungen bei Dachgeschossausbau und Aufstockungen
    Die Kosten für den Dachgeschossausbau und Aufstockungen sollen weiter gesenkt werden, indem die vorangegangen Erleichterungen nun auch bei den Schallschutzvorgaben geschaffen werden. So kann zusätzlicher Wohnraum schneller und preisgünstiger entstehen, ohne dass es neues Bauland braucht.
  • Erleichterungen für Gebäude in Holzbauweise bis 13 Meter Höhe
    Der Holzbau soll weiter rechtlich gestärkt werden, indem auch größere Nutzungseinheiten bis zu dieser Gebäudehöhe ermöglicht werden, sofern die brandschutztechnischen Anforderungen erfüllt sind.
  • Demografischen Wandel und Kosteneffizienz in Einklang bringen
    Barrierefreiheit soll dort stärker umgesetzt werden, wo Neubauten ohnehin mit Aufzügen ausgestattet sind. Gleichzeitig sollen bei bereits bestehenden Immobilien und bei Aufstockungen flexible Lösungen und Ausnahmen dafür sorgen, dass wichtige Wohnungsbauprojekte nicht an einzelnen Barrierefreiheitsvorgaben scheitern.
  • Schnelleres Bauen durch frühzeitige Bauanträge 
    Baugenehmigungen sollen künftig früher erteilt werden können – auch wenn das Baugrundstück erst durch die Zusammenlegung von Grundstücksteilen gebildet werden muss.
  • Wege frei machen für’s neue Bauen in Hessen
    Zahlreiche technische Baubestimmungen sollen für 36 Monate ausgesetzt werden, um zu überprüfen, welche Regelungen für Sicherheit und Qualität tatsächlich erforderlich sind und wo Vereinfachungen möglich sind.

„Nach den verfahrensrechtlichen Erleichterungen des Baupakets I richten wir den Blick nun tiefer in die Baupraxis hinein. Im Fokus stehen unter anderem das Bauen im Bestand, moderne Bauweisen, der demografische Wandel und die Frage, welche technischen Vorgaben tatsächlich notwendig sind“, so der Bauminister. „Während sich das Baupaket I vor allem auf verfahrensrechtliche Erleichterungen in der Hessischen Bauordnung fokussierte, lag der Schwerpunkt der zweiten Arbeitsphase der Kommission auf komplexeren Fragestellungen, insbesondere auf technischen Vorschriften und deren Auswirkungen in der Baupraxis,“ so Mansoori.

Weitere Statements von Teilnehmern der Kommission „Innovation im Bau“:

Daniela Matha, Geschäftsführerin der ABG FRANKFURT HOLDING:„Die Ausführungen verbinden überzeugend soziale Anforderungen wie Barrierefreiheit mit den Realitäten des kosten- und flächensparenden Bauens und zeigen praxisnahe Wege auf, wie durch differenzierte Regelungen sowohl Neubau als auch Nachverdichtung im Bestand gestärkt werden können. Besonders positiv hervorzuheben ist der pragmatische Umgang mit bauordnungsrechtlichen Vorgaben: Dort, wo Barrierefreiheit oder Schallschutz mit vertretbarem Aufwand realisierbar sind, werden sie konsequent eingefordert, während zugleich sinnvolle Erleichterungen vorgeschlagen werden, um dringend benötigten Wohnraum nicht zu blockieren.“

Dr. Thomas Schröer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht FPS LAW: „Die vorgeschlagenen Hilfestellungen bei der Bildung des Baugrundstücks bieten einen echten Mehrwert für die Praxis. Während bislang die Regel galt, dass keine Baugenehmigung ohne bestehendes Baugrundstück erteilt werden darf, dürfen künftig Bauvorhaben auch für fiktive Grundstücke genehmigt werden. Darüber hinaus geht Hessen mit der befristeten Aussetzung von ca. 10.000 Technischen Baubestimmungen Hessen bundesweit als Innovator voran. Die zwingenden Anforderungen an die Standsicherheit und den Brandschutz bleiben dabei vollumfänglich gewahrt, denn sie ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz.“

Ulrich Caspar, Präsident der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main: „Das Eckpunktepapier der Kommission setzt an den richtigen Stellen an. Weniger Regulierung, schlankere Verfahren und praxisgerechte Standards sind entscheidend, um Investitionen zu mobilisieren, Baukosten zu senken und die Wohnungsproduktion zu beschleunigen. Aufbauend auf dem Baupaket I geht es nun darum, die Wirtschaftlichkeit im Wohnungsbau wiederherzustellen. Dazu gehört insbesondere die Flexibilisierung nicht sicherheitsrelevanter Regelwerke. Diese Entlastungen stärken die Bau- und Immobilienwirtschaft in Hessen und ermöglichen die Realisierung dringend benötigten Wohnraums.“

Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand des Verbands der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW südwest): „Das Eckpunktepapier für das Baupaket II enthält gute Vorschläge, um überzogene und nicht sicherheitsrelevante Baustandards im Neubau zu reduzieren. Wir danken dem Wirtschaftsministerium und der Expertenkommission für die konstruktive Zusammenarbeit. Jetzt muss aber auch die zügige Umsetzung folgen. Deswegen appellieren wir an alle Beteiligten, schnell einen Gesetzesentwurf vorzulegen und diesen im parlamentarischen Verfahren zu verabschieden.“

Hintergrund zur Kommission

Die Kommission „Innovation im Bau“ wurde im April 2024 eingesetzt und vereint Vertreterinnen und Vertreter der Bau- und Wohnungswirtschaft, der planenden Berufe, der Kommunen, der Wissenschaft, der Gewerkschaften sowie der Verwaltung. In mehreren Sitzungen, Unterarbeitsgruppen und Fachgesprächen wurden die nun vorliegenden Vorschläge erarbeitet und abgestimmt. Auch kommunale Spitzenverbände wurden in die Beratungen einbezogen.

Die Kommission setzt sich zusammen aus Akteuren der Baupraxis, Baukultur, Baurecht, Bauwirtschaft und Bauwissenschaft und umfasst folgende Mitglieder:

  • Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
  • Hessischer Industrie- und Handelskammertag
  • Ingenieurkammer Hessen
  • IHK Frankfurt am Main
  • Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V.
  • Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e. V.
  • IG BAU
  • Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. (ZIA)
  • Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V.
  • Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e. V.
  • Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB
  • ABG FRANKFURT HOLDING GmbH
  • Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände
  • Bundesstiftung Baukultur
  • BFW Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.

Schlagworte zum Thema