Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Aus zwei mach eins: Bürgerinnen und Bürger sparen sich bei der Fahrzeugzulassung einen Behördengang

Bislang mussten Halterinnen und Halter von Fahrzeugen, die etwa durch Auf- und Umbauten keine Betriebsgenehmigung mehr hatten, für die neue Zulassung ihres Fahrzeuges mit zwei Behörden in Kontakt treten. Einen zur sogenannten Bündelungsbehörde in Fulda oder Marburg-Biedenkopf, wo ein in diesen Fällen notwendiges technisches Gutachten geprüft wurde, und einen zur zuständigen Zulassungsstelle. Die Hessische Landesregierung hat unter der Führung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum die Zulassung jetzt vereinfacht. Künftig werden alle hessischen Zulassungsstellen wieder sowohl die Prüfung des Gutachtens, als auch die Zulassung an sich durchführen. Die Zweistufigkeit des Verfahrens ist durch bunderechtliche Vorschriften vorgegeben, sie wird nun aber anders organisiert. Für die Halterinnen und Halter entfällt dadurch ein Behördenkontakt

„Unser Ziel ist es, Abläufe und Regeln so zu organisieren, dass sie den Menschen dienen und nicht umgekehrt. Wer sein Auto umbaut oder für seinen Beruf ein Fahrzeug mit speziellen Aufbauten benötigt, soll nicht mit zwei unterschiedlichen Behörden in Verbindung treten müssen, wenn es auch einfacher funktioniert. Wenn künftig ein Weg zur Zulassung reicht, spart das Zeit und Nerven – genau darum geht es uns. Wichtig ist uns: Auch wenn ein Behördengang entfällt, wird das technische Gutachten selbstverständlich weiterhin auf Plausibilität geprüft. “, erklärte Verkehrsminister Kaweh Mansoori heute in Wiesbaden. Für die Verkehrssicherheit entsteht durch die veränderten Verwaltungsabläufe keine Veränderung, denn die Verantwortung für die technische Prüfung der Fahrzeuge bleibt weiterhin bei den entsprechenden technischen Gutachtern. Die zugehörige „Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher ZuständigkeitenÖffnet sich in einem neuen Fenster“ ist in Kraft getreten.

Bürokratiemelder als wichtiger Impuls

Der Wunsch nach Auflösung der Bündelungsbehörde war eines der zentralen Themen der Eingaben beim hessischen Bürokratiemelder. Auch das KFZ-Gewerbe hatte die bisherige Regelung kritisiert. Die Landesregierung hatte daraufhin entschieden, das Verfahren wieder zu dezentralisieren, das seit 2009 gebündelt worden war. Zukünftig wird die Zuständigkeit für die Erteilung von Einzelgenehmigungen bzw. Betriebserlaubnissen bei den örtlichen Zulassungsbehörden liegen.

Entbürokratisierungsminister Manfred Pentz sagte: „Wir schaffen die Bündelungsbehörde in Hessen ab. Eine eigene Behörde, die vorhandene TÜV-Gutachten noch einmal überprüft – sozusagen ein TÜV-TÜV – das kann weg. Dass die Überprüfung künftig wieder von der Zulassungsbehörde vor Ort übernommen wird, macht für die Betroffenen vieles einfacher. Und es ist ein schönes Beispiel dafür, dass unser Bürokratiemelder wirkt. Der Vorschlag, hier zu verschlanken, war nämlich eine der häufigsten Meldungen auf unserem Portal.“