Zur Hessischen Bauordnung vom 28. Mai 2018, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582), hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum als oberste Bauaufsichtsbehörde die Handlungsempfehlungen aus dem Jahr 2014 zum 1. April 2024 (StAnz. 14/2024, S. 378) aktualisiert.
Ziel der Handlungsempfehlungen ist, die Bauaufsichtsbehörden, Gemeinden und am Bau Beteiligten beim Vollzug des Bauordnungsrechts zu unterstützen und zu einer einheitlichen Beurteilungs- und Handlungslinie beizutragen, ohne jedoch gewährte Handlungsspielräume einzuschränken. Dabei wurden weitere Hilfen zur Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen in die Aktualisierung einbezogen. So wird z. B. zu § 6 der Hessischen Bauordnung (Abstandsflächen und Abstände) unter Nr. 6.12 der Handlungsempfehlungen erläutert, welche Änderungen von rechtmäßig errichteten Gebäuden möglich sind, die erforderliche Abstände zur Nachbargrenze nicht einhalten. Die Struktur der Empfehlungen erleichtert das rasche Auffinden der gesuchten Information. Die Nummerierung der Hinweise entspricht dem jeweiligen Paragrafen (erste Ziffer), dem Absatz (zweite Ziffer), dem Satz (dritte Ziffer) und der Nummerierung innerhalb eines Satzes (vierte Ziffer) des Gesetzestextes.
Über die Homepage des Wirtschaftsministeriums ( www.wirtschaft.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster) steht die Information unter der Rubrik „Bauen und Wohnen“ / „Baurecht“ allen Interessierten zur Verfügung.