Die Nachfrage nach Fördermitteln für den sozialen Wohnungsbau ist in Hessen erfreulich hoch. So wurden im Programmjahr 2024 fast doppelt so viele Wohnungen bzw. Wohnplätze zur Förderung angemeldet wie im Vorjahr. Dies zeigt, wie attraktiv die Förderbedingungen des Landes Hessen sind. Da der Mittelbedarf im Programmjahr 2024 die verfügbaren Fördermittel um rund 400 Mio. Euro übersteigt, ist eine Priorisierung der Neubaumaßnahmen im Mietwohnungsbau erforderlich geworden. Durch den Fokus auf angespannte Wohnungsmärkte, den ländlichen Raum sowie Hochschulstandorte kann eine angemessene Verteilung der Fördermittel im gesamten Land Hessen erreicht werden.
In Summe wird die hessische Wohnungswirtschaft im Programmjahr 2024 für die soziale Mietwohnraumförderung mit einem Fördervolumen von rund 673 Mio. Euro unterstützt – ein neuer Rekordwert. Für die soziale Wohnungsförderung insgesamt (soziale Mietwohnraumförderung + Erwerb von Belegungsrechten + Wohneigentumsförderung) stellen wir rund 780 Mio. Euro bereit. Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori betonte hierzu heute in Wiesbaden: „Nachdem erstmals eine so umfangreiche Priorisierung der Bauvorhaben bei uns im Haus vorgenommen werden musste, werden nun die Zusagen versendet. Die daraus resultierende geringe Verzögerung bei der Bearbeitung hat grundsätzlich keine Folgen für die Bauvorhaben bzgl. der Umsetzung, da die angemeldeten Projekte größtenteils noch in einer frühen Planungsphase sind. Besonders freut mich, dass wir alle förderfähigen Projekte für Studierende und Auszubildende berücksichtigen können. Im Mietwohnungsbau wurde sich auf den Neubau konzentriert, weil die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum für uns den größten Stellenwert besitzt.“