Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

24 verspätete Starts in der Nacht zum Sonntag

Lesedauer:2 Minuten

Wegen Unwettern am Samstag, 15. Juli, kam es in der Folge zu Verzögerungen im Flugbetrieb. So musste am Nachmittag die Abfertigung wegen Gewittern am Platz eingestellt werden. Bis in den Abend hinein mussten so genannte Air-Traffic-Control-Maßnahmen (ATC) ergriffen werden, die die geordnete Verkehrsabwicklung im Falle von Wettereinflüssen sicherstellen. Dabei werden die Sicherheitsabstände zwischen den Flugzeugen sowohl bei den Anflügen als auch bei den Abflügen erhöht.

Von der Hessischen Luftaufsicht wurden insgesamt 25 Ausnahmen für verspätete Starts nach 23 Uhr erteilt, davon wurden 24 in Anspruch genommen. Der letzte Start erfolgte um 23:47 Uhr durch LH1052 (Lufthansa) nach Paris.

Zudem gab es 16 Verspätungslandungen, die letzte Landung erfolgte um 23.52 Uhr durch LH331 (Lufthansa) aus Venedig.

Nachtflugbeschränkungen zwischen 23 und 5 Uhr

In Frankfurt gelten zwischen 23 und 5 Uhr Nachtflugbeschränkungen. Verspätete Maschinen mit planmäßiger Ankunft vor 23 Uhr dürfen jedoch bis 24 Uhr noch landen, wenn sich der Grund der Verspätung nicht aus der Flugplangestaltung ergibt. Verspätete Starts sind ebenfalls möglich, bedürfen aber jeweils einer gesonderten Genehmigung. Kriterium ist, dass der Grund der Verspätung außerhalb des Einflussbereichs der Luftfahrtunternehmen liegt.

Lärmschutz

Nahaufnahme einer Tragfläche eines Flugzeuges

Maßnahmen

Gegen Fluglärm im Rhein-Main-Gebiet

Schlagworte zum Thema