Flatratetickets für den öffentlichen Nahverkehr

Semesterticket

Semesterticket-Upgrade auf Deutschlandticket 

Das Semesterticket-Upgrade ist seit dem 1. Juni 2023 möglich. Wer das Semesterticket upgraden will, zahlt die Differenz zum Deutschlandticket über seine Hochschule. 

Hessenpass mobil

Vergünstigtes Deutschlandticket für 31 Euro

Für Menschen in Hessen, die Bürgergeld, Sozialgeld oder Wohngeld bekommen.

Das Schülerticket: Eins für alle - Alles für einen

Das Schülerticket HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster ist die persönliche Jahreskarte, denn es berechtigt alle Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildenden, deren Wohnort und/oder Schul- bzw. Ausbildungsort in Hessen liegt, ein ganzes Jahr lang so oft sie wollen im Nahverkehr mit Bus und Bahn zu fahren – und das hessenweit für umgerechnet nur 1 Euro pro Tag.

Schülerticket

Fragen und Antworten

Das neue Schülerticket kostet im freien Verkauf – also an Verkaufsstellen von RMV, NVV und VRN – 365 Euro pro Jahr. Die Bestellscheine können online heruntergeladen werden. Alle, die ihr Ticket bislang voll erstattet bekommen, zahlen auch weiterhin nichts.

Das Schülerticket wurde zum Schuljahr 2017 / 18 eingeführt. 

Bezugsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende, die in Hessen wohnen oder deren Schule oder Ausbildungsstätte in Hessen liegt. Dazu zählen z.B. auch Volontäre oder Personen, die den Freiwilligendienst leisten. Eine Übersicht ist hier abrufbar. Für Studierende gibt es mit den Semestertickets eigene attraktive Angebote.

Der Geltungsbereich des Schülertickets entspricht dem des Hessentickets. Eine Übersichtskarte ist hier abrufbar. Mit dem Ticket kann man in ganz Hessen fahren sowie in mehrere angrenzende Gebiete, wie etwa Mainz, Eberbach und Warburg.

Das Schülerticket wird als eTicket auf einer Chipkarte ausgegeben. Daneben gibt es weitere Chipkartendesigns der Verbünde und der lokalen Nahverkehrsorganisationen. Auf diesen Chipkarten kann ebenfalls ein Schülerticket Hessen gespeichert werden. Auf der ausgegebenen Chipkarte können nach Beendigung der Schule/Ausbildung andere Fahrscheine für den ÖPNV gespeichert werden.

Das Schülerticket im freien Verkauf wird 365 Euro im Jahr, also umgerechnet einen Euro am Tag, kosten. Für die überwiegende Mehrheit der Schülerinnen und Schüler bzw. Auszubildenden wird das Ticket damit günstiger. Um nur einige Beispiele zu nennen: Im Schwalm-Eder-Kreis kostet ein Ticket im Ausbildungstarif im Schnitt 540 Euro, im Landkreis Fulda 530 Euro, in Frankfurt 417,90 Euro, im Landkreis Bergstraße 505 Euro. Nur in einigen Fällen gibt es bislang stadt- oder kreisweit geltende Angebote, die günstiger als das geplante Schülerticket sind. Für alle Nutzer bedeutet das neue Ticket jedoch eine deutliche Angebotsausweitung, da es nicht – wie bislang – in der Regel nur stadt- oder kreisweit, sondern hessenweit gelten wird. Für alle, deren Wege über Kreisgrenzen hinwegführen, ist die Ersparnis also nochmals größer, da keine Zusatzfahrscheine mehr gelöst werden müssen. 

Das Schülerticket Hessen kann in den RMV-, NVV- und VRN-Verkaufsstellen bestellt werden. Die Bestellscheine stehen auch zum Download auf www.rmv.deÖffnet sich in einem neuen Fenster, www.nvv.deÖffnet sich in einem neuen Fenster und www.vrn.deÖffnet sich in einem neuen Fenster bereit.

Personen bis einschließlich 17 Jahre, die in Hessen wohnen, müssen ausschließlich ihr Alter und ihren Wohnort nachweisen. Sofern der Wohnort nicht in Hessen liegt, ist eine Schulbescheinigung der hessischen Schule notwendig. Ab 18 Jahren erfolgt der Nachweis auf dem Bestellschein durch die Schule /ausbildende Stelle und ist mit der Bestellung einzureichen

Das Schülerticket Hessen kann bei den drei hessischen Verkehrsverbünden (RMV, NVV, VRN) erworben werden.

... dafür treffen?

Das Schülerticket Hessen kann auch während des Schuljahres gekauft werden. Die Gültigkeit beginnt immer am Ersten eines Monats. Es ist auch dann für ein Jahr gültig.

Ja, allerdings wird bei vorzeitiger Kündigung des Schülerticket Hessen für jeden angefangenen Monat 1 / 6 des Verkaufspreises berechnet. Der danach verbleibende Rest wird ab einem Betrag von 5,00 Euro erstattet.

Es kann nur zum Monatsende gekündigt werden.

Das Schülerticket kostet 365 Euro im Jahr und ist damit deutlich günstiger als die Mehrzahl der bisherigen Zeitkarten für Schülerinnen und Schüler. Es gibt keinen darüber hinausgehenden „Geschwisterbonus“.

Zum genauen Ablauf des Umstellungsprozesses von den bisherigen Angeboten auf das Schülerticket Hessen und dazu, wie lange bereits erworbene Angebote des Ausbildungstarifs gelten, stellen die drei Verkehrsverbünde RMV, NVV und VRN zeitnah Informationen bereit.

Die bisherigen hessischen Angebote von Jahreskarten für Schüler werden zum Schülerticket weiterentwickelt. Erhalten bleiben die Angebote aus anderen Bundesländern und von grenzüberschreitenden Verbünden wie dem VRN, die auch in Teilen Hessens gelten (z.B. die CleverCard der Stadt Mainz und das Maxx-Ticket des VRN). Erhalten bleiben auch die bisherigen Angebote von Wochen- und Monatskarten für Schüler, Schülerinnen und Auszubildende.

Verloren gegangene Tickets werden gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro ersetzt.

Ist das konstant oder hängt es von der Lage der Sommerferien ab?

Das Ticket kann nach der Einführung ab Beginn jedes Kalendermonats erworben werden und gilt dann jeweils ein Jahr.

Ja, das Ticket kann auch in zwölf Monatsraten zu je 31,00 Euro bezahlt werden. 

Soweit es diese Angebote heute schon gibt, bleiben sie erhalten.

Der Geltungsbereich des Schülertickets entspricht dem des Hessentickets. Eine Übersichtskarte ist hierÖffnet sich in einem neuen Fenster abrufbar. Mit dem Ticket kann man in ganz Hessen fahren sowie in mehrere angrenzende Gebiete, wie etwa Mainz, Eberbach und Warburg. Mit der Einbeziehung dieser Umsteigestationen stellen wir Übergänge in andere Verkehrsverbünde sicher. Wer mit einem Schülerticket Hessen über diesen Bereich hinaus fahren möchte, braucht eine zusätzliche Fahrkarte ab dem letzten Halt innerhalb des Geltungsbereichs des Schülertickets.

Das Schülerticket gilt wie die bisherigen Schülerzeitkarten in allen Verkehrsmitteln im Geltungsbereich (s.o.), soweit diese in die Angebote der Verkehrsverbünde einbezogen sind. Das Schülerticket Hessen gilt somit nicht in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn AG und von Privatbahnen (IC, EC, ICE, Locomore). Mit dem Ticket können Busse, S-Bahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Regionalzüge in Hessen genutzt werden, außerdem Nachtbus- und Schnellbuslinien. Für zuschlagspflichtige Angebote fallen entsprechende Aufpreise an.

Nein.

Nein. Mit dem Ticket können keine weiteren Personen mitgenommen werden.

Schüler und Auszubildende, die außerhalb Hessens wohnen, können das Ticket kaufen, wenn ihre Schule oder ihre Ausbildungsstätte in Hessen ist.

Ja, alle Schülerinnen und Schüler und Auszubildenden, die in Hessen wohnen, können das Schülerticket Hessen erwerben, auch wenn die die Schule oder Ausbildungsstätte außerhalb Hessens liegt. Der genaue Geltungsbereich des Tickets ist hier abrufbar. Für die Fahrt zwischen letztem Gültigkeitspunkt des Tickets und dem Fahrziel ist eine weitere Fahrkarte zu lösen.

Nein. Das Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar.

Der Anspruch auf Kostenerstattung nach dem Hessischen Schulgesetz wird nicht verändert. Sprich: Wer bislang die Kosten für seine Fahrkarte zur Schule erstattet bekommt, wird auch weiterhin nichts zahlen müssen. Das gilt für Schülerinnen und Schüler mit einem Schulweg von mehr als 2 km zur Grundschule beziehungsweise von mehr als 3 km für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 bzw. Grundstufe der Berufsschule sowie für Schülerinnen und Schüler mit einem besonders gefährlichen Schulweg. Eine Änderung des Schulgesetzes, in dem die entsprechenden Erstattungsregelungen festgelegt sind (§ 161 Abs. 2 HSchG), ist nicht vorgesehen. Auch ein Schülerticket Hessen, für das die Kosten vom Schulwegekostenträger übernommen werden, ist in ganz Hessen gültig. 

Da das Ticket für die allermeisten Schülerinnen und Schüler und Auszubildenden neben dem deutlich größeren Geltungsbereich auch eine Preissenkung mit sich bringt, bedeutet dies auf der anderen Seite bei den Verkehrsverbünden natürlich Mindereinnahmen durch die Preissenkungen gegenüber den bisherigen Jahreskarten. Wir haben dazu mehrere Szenarien wissenschaftlich entwerfen lassen und gehen davon aus, dass sich durch das Schülerticket unter dem Strich Mindereinnahmen bei den Verbünden in Höhe von 20 Millionen Euro jährlich ergeben. Diese Summe stellt das Land den Verbünden während des geplanten dreijährigen Probebetriebs zusätzlich bereit. Bei der Berechnung der Mindereinnahmen stützen wir uns auf die äußerst positiven Erfahrungen, die beispielsweise in Darmstadt und im Kreis Darmstadt-Dieburg mit dem MobiTick und in Frankfurt mit der CleverCard gemacht wurden. Auch dort hätte das Defizit in Folge der Preissenkungen nach den vorhergehenden Prognosen deutlich höher ausfallen müssen als es sich real darstellt. Denn ein Großteil der Preissenkungen wurde durch Mehreinnahmen dank einer deutlich höheren Nachfrage nach ÖPNV-Tickets kompensiert.

...  an kreisweiten Karten?

Für die Landkreise bzw. Städte, die die Schülerbeförderung bezahlen („Schulwegekostenträger“), ändert sich nichts. Das Land stellt in der dreijährigen Erprobungsphase aus eigenen Mitteln 20 Mio. Euro pro Schuljahr als Zuschuss zusätzlich zur Verfügung. Außerdem wird erwartet, dass das Schülerticket dem Nahverkehr neue Nutzer und damit Einnahmen erschließt. 

Werden Sie den Verbünden oder Kommunen an anderer Stelle weggenommen?

Nein, es handelt sich um originäres Landesgeld, das nicht dem Kommunalen Finanzausgleich oder ähnlichen, speziell für die Kommunen gedachten Fördertöpfen entnommen wird. 

...  für die Jahre 2017–2021?

Nein, die 20 Mio. Euro werden zusätzlich bereitgestellt.

Die Mitnahme von Fahrrädern im RMV und NVV erfolgt kostenlos und richtet sich nach den jeweiligen Beförderungsbedingungen. Im VRN ist die Mitnahme in den morgendlichen Spitzenverkehrszeiten teilweise eingeschränkt, außerdem dürfen Kinder unter 12 Jahren ein Fahrrad nur mitnehmen, wenn sie von einer volljährigen Person begleitet werden. 

Seniorenticket

Hessens Seniorinnen und Senioren können ab dem 65. Lebensjahr für nur 365 Euro im Jahr in ganz Hessen unterwegs sein – mit dem neuen Seniorenticket steht ihnen der hessische Teil des Streckennetzes der drei Verkehrsverbünde ,  und  zur Verfügung. Alle Busse, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen sowie Regionalzüge können mit dem Seniorenticket genutzt werden – werktags ab 9 Uhr morgens, am Wochenende und an Feiertagen sogar ganztägig.

Wer rund um die Uhr unterwegs sein will, entscheidet sich für das Seniorenticket Hessen Komfort zum Preis von 625 Euro: Damit gibt es keine zeitliche Einschränkung, es gilt auch in der 1. Klasse und nach 19 Uhr und am Wochenende können ein Erwachsener und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitgenommen werden.

Seniorenticket

Fragen und Antworten

Das Seniorenticket Hessen ist eine persönliche Jahreskarte für alle Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren, die als Chipkarte ausgegeben wird. Das Ticket gilt in ganz Hessen sowie teilweise über die Landesgrenzen hinaus (siehe Übersichtskarte Gültigkeitsbereich) und wird in zwei Varianten angeboten. 

Das Ticket wird in zwei Versionen angeboten: Als Seniorenticket Hessen kostet es 365 Euro und berechtigt an Werktagen ab 9 Uhr zur Fahrt in allen Nahverkehrsmitteln in Hessen. An Wochenenden und Feiertagen sowie in der Woche des Hessentages gilt es ganztägig, also bereits vor 9 Uhr. Das Seniorenticket Hessen Komfort zum Preis von 625 Euro gilt ganztägig, auch an Werktagen, und berechtigt zur Fahrt in der 1. Klasse. Zwischen 19 Uhr und 5 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig können ein Erwachsener und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren mitgenommen werden.

Das Ticket wurde zum Jahresstart 2020 eingeführt. Der Vorverkauf startete am 11. November 2019.

Bezugsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 65 Jahre alt sind. Beim ersten Kauf ist einmalig ein Altersnachweis (Personalausweis oder Reisepass) erforderlich – dies gilt auch, wenn das Seniorenticket von einer anderen Person gekauft wird, zum Beispiel als Geschenk.

Nein, das Seniorenticket ist personengebunden und nicht übertragbar. Mit dem Seniorenticket Komfort für 625 Euro kann zwischen 19 Uhr und 5 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig ein Erwachsener und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren mitgenommen werden.

Das Seniorenticket Hessen gilt in allen Bussen, S-Bahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen, RegioTrams und Regionalzügen, auch die Nachtbus- und Expressbuslinien dürfen benutzt werden. Das Ticket berechtigt ein Jahr lang zu beliebig vielen Fahrten in ganz Hessen. 

Das Seniorenticket Hessen kann an jeder Verkaufsstelle der Verkehrsverbünde RMV und NVV sowie – im Gebiet des VRN – über das Verkehrsunternehmen VGG gekauft werden. Außerdem kann es online bestellt werden, über den RMV-TicketShop oder das Abocenter der Kasseler Verkehrsgesellschaft (KVG). Die Bestellscheine stehen zum Download unter kvg.deÖffnet sich in einem neuen Fenster oder unter www.rmv.de Öffnet sich in einem neuen Fenster bereit.

Das Seniorenticket Hessen ist als Jahreskarte konzipiert, deren verbindlicher Kauf unter anderem den attraktiven Preis ermöglicht. Eine Monatsversion des Seniorentickets gibt es deshalb nicht. Es kann aber im Abonnement mit zwölf monatlichen Ratenzahlungen gekauft werden, dann kostet es 372 Euro bzw. in der Komfort-Variante 636 Euro. Im RMV werden weiterhin die bekannten 65-plus-Monatskarten angeboten.

Das Seniorenticket Hessen kann auch im Laufe des Jahres gekauft werden. Die Gültigkeit beginnt immer am Ersten eines Monats und beträgt 12 Monate. Ein Gültigkeitsbeginn an anderen Kalendertagen ist nicht möglich.

Das Seniorenticket kann im Abonnement genutzt werden, dann verlängert es sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn es nicht bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats gekündigt wird.

Verloren gegangene Seniorentickets werden gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro ersetzt.

Im RMV und NVV kann ein Fahrrad kostenlos mitgenommen werden, im VRN ist die Mitnahme in den morgendlichen Spitzenverkehrszeiten teilweise eingeschränkt.

Landesticket

Das Land Hessen stellt für seine Beschäftigten das Landesticket zur Verfügung.

Das Landesticket ist eine besondere Fahrkarte, die in ganz Hessen innerhalb der Verkehrsverbünde RMV, NVV und im hessischen Teil des VRN (nur im Landkreis Bergstraße) gilt. An den Verbundgrenzen gilt es teilweise auch über die Grenzen von Hessen hinaus.

Das Landesticket wird in Papierform ausgegeben und gilt nur in Verbindung mit einem amtlich gültigen Lichtbildausweis.

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