Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen übt die Aufsicht über die Versicherungsunternehmen aus, die nach Landesrecht zu beaufsichtigen sind. Vorrangiges Ziel ist dabei der Schutz sowohl der Versicherungsnehmer als auch der von Versicherungsleistungen Begünstigten. Nach den nationalen Bestimmungen, die auf Grundlage der europarechtlichen Vorgaben für die Versicherungsaufsicht (Solvency II) erlassen wurden, wacht die Aufsichtsbehörde dazu über den gesamten Geschäftsbetrieb der Versicherer.
© Minerva Studio / Adobe Stock
Versicherungsaufsicht
Aufsicht nach Solvency II
Lesedauer:1 Minute