Nahaufnahme eines Beratungsgesprächs bezüglich eines Bauvorhabens

Universales barrierefreies Bauen

„Barrierefreiheit ist ein Komfortgewinn für alle“

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Universales Bauen bedeutet ein Bauen für alle Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Lebenssituation und Konstitution. Ziel ist, flexible und anpassungsfähige bauliche Strukturen zu schaffen, die entsprechend der vorgesehenen Nutzung für alle Menschen die wesentlichen Grundvoraussetzungen für ein unabhängiges und selbstständiges Leben und Arbeiten bieten. Die bauliche Struktur soll dabei der Rahmen sein, der individuelle Anpassungen an Nutzerwünsche oder Erfordernisse ohne erheblichen Aufwand ermöglicht. Universal Bauen ist zukunftsorientiertes Bauen, denn es berücksichtigt, dass unsere Gesellschaft sich im ständigen Wandel befindet, wir alle immer älter werden und unserer Bedürfnisse an die gebaute Umwelt sich in kurzen Zeitabständen auch grundlegend ändern können.

Der Begriff Barrierefreiheit beim Bauen steht für die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen. Für Menschen mit Behinderungen erhöht Barrierefreiheit die Chancengleichheit, eröffnet neue Beschäftigungsmöglichkeiten und stärkt die Wahrnehmung ihrer Grundrechte wie den gleichberechtigten Zugang zu sozialen und wirtschaftlichen Angeboten. Auch für die Wirtschaft ist eine Berücksichtigung der Barrierefreiheit schon in den frühen Planungsphasen die beste Voraussetzung, um spätere Mehrkosten sowie eine eingeschränkte Nutzbarkeit oder Vermietbarkeit zu vermeiden.

Für ältere Menschen ist Barrierefreiheit in der Wohnung und im Lebensumfeld eine unabdingbare Voraussetzung, um möglichst lange selbstständig das tägliche Leben meistern zu können. Dies ist auch ein gesellschaftlicher Vorteil, denn Familienangehörige und das soziale System werden entlastet. Barrierefreiheit ist ein Qualitätsgewinn auf allen Ebenen und ein wertsteigender Faktor bei Vermietung oder Verkauf.

Die Hessische Landesregierung berücksichtigt seit langem in ihren politischen Zielen, Förderrichtlinien und Rechtsvorschriften die besonderen Bedürfnisse und Belange der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie der Menschen mit Behinderung. Mit der Schaffung von barrierefreien Wohnungen für diese Zielgruppe trägt sie verstärkt dazu bei.