Nahaufnahme einer Hand, die ein Formular ausfüllt

Bauvorlagen, Bauvorlagenerlass und Vordrucke

Lesedauer:3 Minuten

Hinweis: Alle beschriebenen Dokumente und Vordrucke stehen im unteren Bereich zum Download bereit.

Neuer Bauvorlagenerlass vom 20. Januar 2022

Der Bauvorlagenerlass vom 20. Januar 2022 gilt ab dem 1. März 2022. Für alle Anträge, Nachweise und Stellungnahmen sind ab diesem Zeitpunkt die neuen Vordrucke zu verwenden. Für Vorhaben, die vor dem 1. März 2022 eingeleitet oder begonnen wurden, können bis zum 1. September 2022 auch noch die alten Vordrucke verwendet werden. Damit soll ein Mehraufwand vermieden werden, falls die alten Vordrucke für die Einreichung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde bereits vorbereitet wurden.

Erläuterungen zum Verfahren können der Anlage 2 des Bauvorlagenerlasses sowie den Hinweisen zu Anforderung an bauliche Anlagen aus anderen Rechtsbereichen der Anlage 3 entnommen werden. 

Info zu den Vordrucken

Die Vordrucke sind herunterladbare PDF-Dokumente und wurden von der Deutschen Gemeindeverlag GmbH Stuttgart erstellt. Die Vordrucke können, wenn ein Acrobat Reader ab Version XI verwendet wird, ausgefüllt, ausgedruckt sowie ausgefüllt gespeichert werden. Sollten Sie die Vordrucke nicht öffnen können, speichern Sie diese auf Ihrem Rechner, um sie anschließend zu öffnen, oder laden Sie die Vordrucke mit einem anderen Internetbrowser herunter.

Infos zum Speichern und Drucken

Manchmal kommt es zu Problemen beim Speichern und Drucken, dies ist insbesondere bei Mac-Betriebssystemen aufgefallen. 

Hier ein ggf. besser auf Mac-Rechnern funktionierender Vordruck BAB 01:

Wichtig ist grundsätzlich, dass die Bearbeitung und das Ausdrucken der Vordrucke über den Acrobat Reader oder Adobe Acrobat erfolgt. Wenn ein im Acrobat Reader bearbeitetes Formular später über die Vorschau direkt ausgedruckt wird, erfolgt das Drucken selbst möglicherweise nicht über eine Adobe-Software im Hintergrund, sondern einen über das System bereitgestellten PDF-Viewer, der mit Formularfeldern nicht korrekt umgehen kann.

Bautätigkeitsstatistik

Zur Feststellung des Umfangs, der Struktur und der Entwicklung der Bautätigkeit im Hochbau und zur Fortschreibung des Bestandes an Wohngebäuden und Wohnungen werden laufend Erhebungen über die Bautätigkeit im Hochbau (Bautätigkeitsstatistik) entsprechend dem Hessischen Landesstatistikgesetz durchgeführt. Der Erhebungsbogen kann herunterladen oder online ausgefüllt werden.