Bauliche Lärmschutzmaßnahmen
Der bauliche Lärmschutz umfasst die sogenannten aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahen. Aktive Lärmschutzmaßnahmen wie z. B. der Einbau lärmmindernder Straßendeckschichten oder die Errichtung von Lärmschutzwänden verringern den Lärm an der Quelle bzw. verhindern dessen Ausbreitung. Passive Schallschutzeinrichtungen wie z. B. der Einbau von Lärmschutzfenstern in Wohnimmobilien reduzieren die Einwirkung des Lärms auf die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner im Innenwohnbereich. Soweit technisch und mit verhältnismäßigem Mitteleinsatz möglich, sind aktive Lärmschutzmaßnahmen den passiven vorzuziehen. Hinsichtlich der rechtlichen Umsetzungsmöglichkeiten von baulichen Lärmschutzmaßnahmen unterscheidet man zwischen der Lärmvorsorge und der Lärmsanierung.