Da es gelegentlich Nachfragen zu vereinzelten Landungen auf der Start-/Landebahn 25C (Centerbahn) während der abendlichen Lärmpausen gibt, hier eine Klarstellung: Landungen nach 22 Uhr finden - dem abendlichen Lärmpausenmodell gemäß - grundsätzlich auf der Start-/Landebahn 25L (Südbahn) statt. Ebenfalls lärmpausenkonform ist es, dass eine im Anflug auf diese Bahn befindliche Maschine nach dem Überfliegen von Offenbach auf die Anfluggrundlinie der Landebahn 25C (Centerbahn) wechselt.
Ein solches Manöver wird als „Swing Over“ bezeichnet (siehe Abbildung oben). Da solche Swing Over unter Lärmschutzaspekten insgesamt leichte Vorteile haben (Entlastung in Neu-Isenburg wegen des etwas größeren seitlichen Abstands der Centerbahn, jedoch kaum Auswirkungen in Frankfurt-Süd, da der Abstand zu Frankfurt immer noch deutlich größer ist als zu Neu-Isenburg) hat die Fluglärmkommission empfohlen, dass sie - wann immer möglich - durchgeführt werden können. Diese Vorteile und Kompatibilität mit den von den Lärmpausen intendierten Entlastungseffekten entstehen nur, wenn das Eindrehen hinter (bzw. westlich von) Offenbach erfolgt.
Daher sind die Lotsen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH angewiesen, Swing Over aus Lärmschutzgründen erst nach dem Passieren von Offenbach freizugeben. Grundgedanke der Lärmpausen ist die abwechselnde siebenstündige Fluglärm-Entlastung besonders dicht besiedelter Gebiete (z. B. Frankfurt, Offenbach, Hanau). Diese Forderung ist auch bei Anwendung des Swing Over-Verfahrens wie oben beschrieben erfüllt (siehe auch Unterlagen der 234. Sitzung der Fluglärmkommission Frankfurt vom 09.03.2016, TOP 3 „Betriebliches Monitoring“Öffnet sich in einem neuen Fenster).
Swing Over werden von den Flugzeugbesatzungen angefragt oder von den Tower-Lotsen angeboten, um Rollzeiten zu den Terminals bzw. nördlichen Luftfahrzeug-Abstellpositionen zu verkürzen. Sie beschleunigen die Verkehrsabwicklung und tragen zur Treibstoffersparnis (und damit Umweltentlastung) bei.