(anteilig jeweils 50 % der Arbeitszeit) bis EntgG E 11 TV-H. Bewerben können sich auch Beamtinnen und Beamte bis BesGr. A 11 HBesG.
Beide Referate sind unmittelbar der Hausleitung unterstellt. Das Referat M 1 ist zuständig für die Terminvorbereitungen und die persönlichen Angelegenheiten des Ministers, der Staatssekretärin und des Staatssekretärs. Darüber hinaus bearbeitet das Referat die Ehren- und Ordensangelegenheiten und verwaltet die Sondermittel des Ministeriums (Lotto-Toto) im Ein-vernehmen mit dem Haushaltsreferat. Das Referat M 3 ist zuständig für die Vertretung des Ministeriums in den Bundesratsausschüssen und der interministeriellen Bundesratskoordinierung, die Fachministerkonferenzen sowie für die EU-Koordination.
Aufgabenbereich M1
- Sie wirken mit an der Terminkoordinierung und -vorbereitung der öffentlichen Veranstaltungen der Staatssekretärin und des Staatssekretärs mit
- Sie holen inhaltliche Beiträge, Informationen und Reden in den Fachabteilungen des Ministeriums ein und bereiten diese zur Vorbereitung von Terminen der Staatssekretärin und des Staatssekretärs auf
- Sie stehen im direkten Kontakt mit den beteiligten Akteuren und stimmen die Abläufe mit ab
Aufgabenbereich M3
- Sie koordinieren und bearbeiten politische Initiativen, insbesondere Stellungnahmen und Anträge zu Bundesratsvorlagen
- Sie sind zuständig für die Vorbereitung von Bundesrats-Ausschusssitzungen
- Sie bereiten Bundesrats-Koordinierungsbesprechungen in der Hessischen Staatskanzlei vor
- In Ihren Aufgabenbereich fällt die Auswertung von Beschlüssen des Bundesrates und des Bundestages
Ausbildung / Kenntnisse
- Sie sind Diplom-Verwaltungswirtin (FH) bzw. Diplom-Verwaltungswirt (FH) oder Verwaltungsfachwirtin bzw. Verwaltungsfachwirt oder verfügen über ein abgeschlossenes Studium (Bachelor / FH-Diplom) vorzugsweise im Bereich Verwaltungs- bzw. Wirtschaftswissenschaften o-der Politikwissenschaft
- Wünschenswert ist Ihre Berufserfahrung im politischen Aufgabenumfeld, z. B. in einem Ministerbüro, bei Verbänden, Parteien und Fraktionen
- Vorteilhaft ist Ihre praktische Verwaltungserfahrung
Sie bringen mit
Sie haben die Fähigkeit zum selbstständigen und strukturierten Arbeiten. Sie sind flexibel und haben Interesse an der Arbeit im Team. Sie haben eine hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit, Kommunikationsfähigkeit, Organisationsgeschick, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit, Freude am Umgang mit Menschen sowie ein verbindliches und freundliches Auftreten.
Wir bieten Ihnen
- Einen attraktiven Arbeitsplatz mit vielfältigen Aufgaben und Entwicklungsperspektiven im Zentrum der Landespolitik
- Die Möglichkeit, Verantwortung in gesellschaftlich relevanten Bereichen zu über-nehmen
- Flexible Arbeitszeiten gepaart mit Jobsicherheit und zahlreichen Angeboten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Besonders flexible Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten
- Kostenfreie Nutzung des ÖPNV im Rahmen des “LandesTickets” auch während der Freizeit
- Kostenfreie Kfz- und Fahrradstellplätze direkt im Ministerium
- Attraktive, gezielte Weiterbildungsmöglichkeiten
- Möglichkeit zur Teilnahme an Kursen und Programmen zur Gesundheitsförderung
Die tatsächliche Eingruppierung und Stufenzuordnung wird individuell nach dem Tarifrecht festgelegt. Bei Vorliegen der persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis möglich.
Das Ministerium strebt eine generelle Erhöhung des Frauenanteils an. Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Die Bewer-bung von Menschen mit Migrationsgeschichte wird ausdrücklich begrüßt.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 06.10.2024 per E-Mail (mit einer Datei im pdf-Format) an bewerbungen@wirtschaft.hessen.de unter Angabe der Kennung
M 1_M 3_SB.
Mit der Bewerbung (eine PDF-Datei) sind vorzulegen:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Nachweis des erfolgreichen Studienabschlusses
- Sofern noch keine Urkunde bzw. Zeugnis vorhanden ist, ist eine Bescheinigung der Hoch-schule über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium erforderlich.
- Schulabschlusszeugnisse
- Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist die Vorlage im Original und Übersetzung auf Deutsch für die Prüfung der Äquivalenz zu deutschen Bildungsabschlüssen erforderlich. Sollte eine Prüfung durch das HMWVW mithilfe der durch die Kultusministerkonferenz zur Verfügung gestellten Datenbank „anabin“ nicht möglich sein, können Sie im konkreten Einzelfall gebeten werden, eine kostenpflichtige Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen nachzureichen
- Arbeitszeugnisse