Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB)
Die Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) konkretisiert die in der Hessischen Bauordnung (HBO) verankerten Grundanforderungen an bauliche Anlagen sowie daraus resultierende erforderliche Anforderungen an Bauprodukte und Bauarten. Sie umfasst Regeln zur Standsicherheit baulicher Anlagen sowie zum Brandschutz, zum Wärmeschutz, zum Schallschutz, zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz und zu den Planungsgrundlagen. Die Technischen Baubestimmungen müssen von allen am Bau beteiligten Personen bei der Planung, Berechnung, Ausführung und baurechtlichen Überprüfung von baulichen Anlagen beachtet werden. Sie sollen sicherstellen, dass bauliche Anlagen so angeordnet, errichtet und instandgehalten werden, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, zu keiner Zeit gefährdet werden.
Der Einführungserlass vom 29. September 2022 wird im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht. Von einer Veröffentlichung der in der Anlage enthaltenen Technischen Baubestimmungen wurde im Hinblick auf ihren Umfang abgesehen. Die Verwaltungsvorschrift einschließlich Anlage ist unten auf dieser Internetseite als Download veröffentlicht. Sie tritt am 1. November 2022 in Kraft.
Die in der Vergangenheit in Hessen bekannt gemachten „Listen der Technischen Baubestimmungen“ (ab Februar 2009 bis März 2016) sowie nicht mehr gültige Versionen der H-VV TB finden Sie im Archiv Technische Baubestimmungen.
Die H-VV TB basiert auf der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Ausgabe 2021/1, die vom Deutschen Institut für Bautechnik nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den Obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder in den Amtlichen Mitteilungen vom 17. Januar 2022 einschließlich Druckfehlerberichtigung vom 4. März 2022 veröffentlicht wurden. In der H‑VV TB wurden die sich aus dem Landesrecht ergebenden notwendigen Anpassungen vorgenommen und durch Fettdruck gekennzeichnet. Die Änderungen gegenüber der H-VV TB 2020/1 (Erlass vom 8. Dezember 2021 (StAnz. S. 1704)) sind in Rot dargestellt, sofern sie auf Änderungen der MVV TB 2021/1 beruhen und in Blau, sofern sie sich aus dem Landesrecht ergeben.
Sofern die in der H-VV TB bekannt gemachten bzw. in Bezug genommenen Vorschriften, Richtlinien etc. nicht als Anhänge (Anhang 1 – 17 und Anhang HE 1 bis HE 15) direkt beigefügt sind, können diese entsprechend dem Bezugsquellennachweis (Seite 569 ff. der H-VV TB) bezogen werden.
Im Zusammenhang mit der H-VV TB sind u. a. auch die folgenden von der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) bzw. vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erarbeiteten Hinweise und Erläuterungen zu beachten:
- Hinweise zur Planung und Ausführung von Nagelplattenkonstruktionen sowie Anmerkungen zur Prüfung der Standsicherheitsnachweise und Überwachung der Bauausführung - Fassung Februar 2011
- Hinweise und Beispiele zum Vorgehen beim Nachweis der Standsicherheit beim Bauen im Bestand (Stand 07.04.2008)
- Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen (Stand Juli 2012)
- Hinweise zu möglichen gesundheitlichen Risiken durch Holzschutzmittel in Bestandsbauten (Stand 10.08.2017)