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Prüfung & Sicherheit

Vorschriften für sicherheitstechnische Prüfungen

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Nicht nur für die Herstellung von Gebäuden ist es zur Gefahrenabwehr notwendig Anforderungen zu stellen. Insbesondere auch durch die Nutzung von Gebäuden oder die Alterung von Bauprodukten und Baukonstruktionen können erhebliche Gefahren entstehen. Das Land Hessen oder Fachgremien der Arbeitsgemeinschaft der Bauminister (bei länderübergreifenden Problematiken) haben deshalb bei besonders sicherheitsrelevanten Konstruktionen, technischen Einrichtungen oder bestimmten Sonderbauten spezielle Vorschriften für die sicherheitstechnischen Prüfungen festgelegt.