Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stellungnahme zur Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe

Klimaschutzministerin Priska Hinz und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir haben sich zur DUH-Klage geäußert.

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„Wir sind wegen der von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eingereichten Klage verwundert. Offensichtlich hat die DUH noch nicht verstanden, dass wir in Hessen längst viel weiter sind: Mit dem Energiezukunftsgesetz gibt es in Hessen als Ergebnis des Energiegipfels bereits seit Jahren ein Gesetz. Es legt fest, dass der Endenergieverbrauch im Bereich Strom und Wärme bis spätestens 2050 zu 100 Prozent aus Erneuerbaren gedeckt werden soll. Das war das erste Klimaschutzgesetz überhaupt auf Landesebene zu einem Zeitpunkt, als das 1,5-Grad-Ziel noch gar nicht beschlossen worden war.

Ein Blick in Richtung Bund zeigt allerdings auch: Zahnlose Klimaschutzgesetze helfen dem Klima kein bisschen, wenn es dann an konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der beschlossenen Ziele fehlt. Es kommt darauf an, dass Klimaschutz verbindlich umgesetzt wird. Auch hier ist Hessen Vorreiter: ob beim Ökolandbau, mit bundesweit einmaligen Flatratetickets für den Öffentlichen Nahverkehr, beim Schienenausbau oder ambitionierten Sanierungsprogrammen, etwa bei der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft und mit Zuschüssen für die Sanierung von Eigenheimen. Wir planen und bauen Radschnellwege und mehr als 50 Prozent der hessischen Stromproduktion stammt inzwischen aus Erneuerbaren. Mit Klimaklagen nach dem Gießkannenprinzip erweist die DUH dem Klimaschutz leider einen Bärendienst.

Klimaneutralität wurde bereits per Beschluss festgelegt

Hessen hat bereits klar den Weg zur Klimaneutralität vorgegeben: Die Klimaziele für 2025 und 2030 sind per Kabinettbeschluss festgelegt. Spätestens 2045 soll die Klimaneutralität auch in Hessen nach den neuen, bundesrechtlichen Regelungen erreicht werden. Dies wird in einem Kabinettbeschluss noch in diesem Jahr bekräftigt und auch in die 2022 anstehende Novellierung des Energiezukunftsgesetzes mit einfließen. Gleichzeitig arbeitet das Klimaschutzministerium an der Weiterentwicklung für den Klimaschutzplan 2030.

Wir sagen es ganz deutlich: Klimaschutzziele werden nicht alleine erreicht, indem sie in ein Gesetz geschrieben werden, sondern vor allem dann, wenn ambitionierte Maßnahmen festgelegt und verbindlich umgesetzt werden. Das tun wir in Hessen seit Jahren: mit beschlossenem Klimaziel, mit dem Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 und dem Mehr-Klimaschutz-Programm.“

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