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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Erleichterung für Carsharing

Kommunen können von nun an ausgewiesene Parkflächen vergeben.

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Carsharingstationen können in Hessen künftig an allen öffentlichen Straßen eingerichtet werden. Einem entsprechenden Gesetz hat der Landtag am Donnerstagabend zugestimmt, wie Verkehrsminister Tarek Al-Wazir mitteilte. Kommunen können damit mehr Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge vergeben.

Carsharing als Teil einer zukunftsfähigen Mobilität

„Wir erleichtern damit die Stationierung solcher Fahrzeuge auch in Ortszentren, wo die Stellplätze knapp sind“, erläuterte der Minister. „Carsharing ist ein wichtiger Bestandteil eines nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilitätssystems. Es ist ein Anreiz, aufs eigene Auto zu verzichten und Autos in Zukunft vermehrt zu teilen und nicht mehr besitzen zu müssen. Damit ist es auch ein Beitrag, den Parkdruck in den Innenstädten zu vermindern.“

Die neue Vorschrift ermöglicht den Gemeinden, Carsharinganbietern Flächen an Ortsdurchfahrten von Landes- und Kreisstraßen sowie an Gemeindestraßen für feststationierte Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Bislang war dies nur an innerörtlichen Bundesstraßen möglich. Die Kommunen können dabei selbst die Details regeln, also etwa die Erlaubnis von der Umweltfreundlichkeit der Fahrzeugflotte abhängig machen.