Planfeststellungsbeschluss

Ein Planfeststellungsbeschluss ist das behördliche Genehmigungsverfahren für große Infrastrukturvorhaben, insbesondere bei Verkehrswegen. Es dient dazu, die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange im Rahmen einer Abwägung zu berücksichtigen. Dabei können von dem Projekt in ihren Rechten betroffenen Bürger Einwendungen vorbringen und die in ihren Aufgaben berührten Behörden Stellungnahmen abgeben.
Kann das Vorhaben zugelassen werden, ergeht ein Planfeststellungsbeschluss, der sämtliche Genehmigungen beinhaltet. Das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens dauerte mehrere Jahre und endete im Dezember 2007 mit einem mehr als 2500-seitigen Beschluss.

Ablauf

Inhaltsverzeichnis zum Planfeststellungsbeschluss mit genauem Überblick über Inhalte und Gliederung des Beschlusses

Verfügender Teil mit Bestimmungen zu Hochbauten, Straßenbau, Naturschutz, Wasserrecht etc. sowie die dazugehörigen Nebenbestimmungen

Sachverhalt - u.a. mit Ausführungen zur Vorgeschichte des Ausbauantrages, zur Antragsbegründung sowie den Verfahrensgang

Teil C umfasst die Entscheidungsgründe und ist aufgeteilt in mehrere Kapitel (I-IV). Kapitel I beinhaltet die Erläuterungen zum Verfahren selbst

Kapitel III erfasst alle Aspekte zum materiellen Recht. Dazu zählen u.a. die Notwendigkeit des Vorhabens, Hochbau, Forst, Luftreinhaltung, Wasserwirtschaft, Klimaschutz, Raumordnung sowie Lärm

Kapitel IV beinhaltet die zusammenfassende Würdigung und die Gesamtabwägung

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