Blick auf ein hessisches Wasserkraftwerk

Energiezukunftsgesetz

Zum Festschreiben der Ziele, die im Hessischen Energiegipfels definiert wurden.

Am 20. November 2012 hat der Landtag das Hessische Energiezukunftsgesetz verabschiedet.

Diese Ziele wollen wir erreichen:

  • Energieverbrauch (Strom und Wärme) möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen bis zum Jahr 2050
  • Jährliche energetische Sanierungsquote im Gebäudebestand auf mindestens 2,5 Prozent bis 3 Prozent anheben

Dafür ist ein hoher Aufwand an Finanzmitteln und Investitionen erforderlich.

Finanzielle Förderungen sollen Anreize für Hessens Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen schaffen.

Förderprogramme an Bedarf der Menschen anpassen

Den Schwerpunkt des Energiezukunftsgesetzes bilden die Evaluierung und Anpassung der Förderprogramme an die modernen Formen der Energieversorgung und -nutzung.

Das neue Gesetz ermöglicht außerdem die Förderung

  • von Speichertechnologien,
  • der Netzintegration
  • Maßnahmen zur Informationsvermittlung
  • zur Steigerung der Akzeptanz.

Hessen geht vorbildlich voran

Das Land hat bei der Energiewende eine besondere Vorbildfunktion. Eine Selbstverpflichtung für die Ziele der energetischen Sanierung ist gesetzlich festgeschrieben. 

Auch die Kommunen spielen eine besondere Rolle beim Umsetzen der Energiewende, vor allem in diesen Schwerpunkten:

  • hinsichtlich der Akzeptanz unter den Bürgerinnen und Bürgern
  • bei kommunalen Energiekonzepten,
  • und kommunalen Förderprogrammen für den Einsatz bestimmter Energieformen
  • Energieeffizienz,
  • kommunale Energiewirtschaft 
  • Energiemanagement 
  • kommunale Beratungsangebote
  • und des kommunalen Wertschöpfungspotenzials.

Deshalb haben wir die Förderung kommunaler Maßnahmen grundlegend überarbeitet - ohne den Kommunen zusätzliche Standards vorzugeben.