Geldmünzen vor Taschenrechner

Fördermittel des Landes Hessen in der Corona-Krise

Aufträge brechen ein, Sie wissen nicht, wie lange die betrieblichen Rücklagen ausreichen, um Mitarbeiter und Rechnungen zu bezahlen. Das Land Hessen unterstützt Sie mit verschiedenen Angeboten wie Zuschüssen, Darlehen und Bürgschaften.

Fördermittel des Landes

Hier finden Sie eine Übersicht der angebotenen Fördermöglichkeiten

Notfallkasse/Härtefallfazilität

Hilfe für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger, die bisher nicht über andere Programme unterstützt werden konnten. Bis zu 100.000 Euro einmalige Zuwendung zur Abwendung der pandemiebedingten Härte. Voraussetzung ist u.a., dass Leistungen aus anderen Corona-Programmen nicht möglich sind. Anträge können ausschließlich online beim Regierungspräsidium (RP) Kassel gestellt werden: Hier geht es zum RP KasselÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Mehr Details zur Notfallkasse finden Sie auch in unserem Steckbrief weiter unten als Download.

Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen können im Programm Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen (Hessische KMU) über ihre Hausbank Nachrangdarlehen zwischen 5.000 Euro und 500.000 Euro erhalten. Dabei sind zwei Jahre tilgungsfrei. Nähere Auskunft erteilt die WIBankÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Selbstständige und Freiberufler in Kleinunternehmen mit maximal 50 Vollzeit-Beschäftigten können im Programm Hessen-Mikroliquidität Direktdarlehen der WIBank zwischen 3.000 Euro und 35.000 Euro erhalten. Bei einer Darlehenslaufzeit von 7 Jahren sind zwei Jahre tilgungsfrei. Außerplanmäßige Tilgungen sind kostenfrei möglich. Weitere Details und Unterlagen zur Antragsstellung finden Sie unter Hessen-MikroliquiditätÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Über die Hilfsangebote des Landes und des Bundes informiert die Hessische Wirtschafts- und Infrastrukturbank unter der Tel. 0611 774-7333 sowie online bei der WIBank Förderberatung.

HessenFonds

(bedarfsabhängig aus 500 Mio. Euro für Rekapitalisierungsmaßnahmen) für mittelgroße KMU sowie Start-ups unter bestimmten Bedingungen. Mehr Infos bei der WIBankÖffnet sich in einem neuen Fenster und unten in unserem Steckbrief zum HessenFonds als DownloadÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Hessen Kapital I

(nur KMU gem. EU-Definition):
stille Beteiligungen zum Aufbau von Eigenkapital i.H.v. 200.000 bis 1,5 Mio. Euro*


Hessen Kapital II

(mittelständische Unternehmen):
stille Beteiligungen zum Aufbau von Eigenkapital i.H.v. 200.000 bis i.d.R. 1,5 Mio. Euro (Bis 3 Mio. Euro bei gutem Rating)*

* bis 31.06.2021 um Liquiditätsbeteiligungen bis 800.000 Euro zu vergünstigten Konditionen erweitert. Damit können auch Betriebsmittel zur Liquiditätssicherung finanziert werden.

Mehr Infos und Konditionen bei der WIBank.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen kommen außerdem Bürgschaften in Frage.

In Zusammenarbeit mit dem Land Hessen bietet die Bürgschaftsbank HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent. Weitere Informationen finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Dazu zählen auch Express-BürgschaftenÖffnet sich in einem neuen Fenster für Kredite bis zu 312.500 Euro, die mit 80 prozentiger Bürgschaftsquote besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden. 

Die Bürgschaftsbank hat die Fördermöglichkeiten erneut erweitert und verbessert. Befristet bis 31.12.2021 war es möglich, für kleine und mittlere Unternehmen Bürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu 90% zu erhalten. Bei einer 90%-igen Bürgschaft lag die Bemessungsgrenze des Kreditbetrages bei 25 % des Umsatzes 2019 oder der zweifachen Jahressumme aller Löhne/Gehälter des beantragenden Unternehmens; Auch Kleinunternehmen bis 10 Mitarbeiter konnten gefördert werden; Die maximale Bürgschaftslaufzeit beträgt 6 Jahre (längere Kreditlaufzeit möglich); Kontokorrentkredite können verbürgt werden; Antragstellung erfolgt über die Hausbank.

Nutzen Sie außerdem das FinanzierungsportalÖffnet sich in einem neuen Fenster der Bürgschaftsbank oder die Corona-Hotline 0611 1507-77.

Des Weiteren können Landesbürgschaften beantragt werden (vereinfachtes Verfahren Landesbürgschaften-WIBank „Bürgschaften Covid 19“ bis 10 Mio. Euro) von 2,5 bis 10 Mio. Euro (Link Landesbürgschaften)

Auch die KfW unterstützt Unternehmen. Detaillierte Informationen finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Über steuerliche Erleichterungen für Betriebe, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sind, informiert das Hessische FinanzministeriumÖffnet sich in einem neuen Fenster.