Das hessische Wirtschaftsministerium fördert daher mit dem Ausbildungsförderungsprogramm, kurz APF, Unternehmen mit Zuschüssen, wenn sie für folgende Personengruppen zusätzliche Ausbildungsstellen bereitstellen:
- für Altbewerber und Altbewerberinnen: Ausbildungssuchende, die höchstens über einen Hauptschulabschluss verfügen und sich bereits im Vorjahr oder früher bei einer örtlichen Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) vergeblich um einen Ausbildungsplatz bemüht haben
- nach Ausbildungsabbruch: Auszubildende, die zuvor ihre Ausbildung durch Insolvenz oder Schließung des Ausbildungsbetriebs oder sonstigen Gründen abgebrochen haben
- nach der Haftentlassung: damit diese Auszubildenden ihre in der Haft begonnene Ausbildung fortsetzen können
- für Jugendliche mit erhöhtem Sprachförderbedarf: Auszubildende, bei denen kein Regelschulbesuch oder Schulabschluss in Deutschland vorliegt oder bei denen die Deutschnote in Sekundarstufe I „ausreichend“ oder schlechter ist
Ebenso will Hessen die Chancen von Hauptschülerinnen und Hauptschülern auf einen Ausbildungsplatz erhöhen. Betriebe, die Jugendliche nach dem Hauptschulabschluss direkt bzw. noch in demselben Kalenderjahr in Ausbildung nehmen, erhalten Zuschüsse aus dem Programm Ausbildungsplatzförderung für Hauptschülerinnen und Hauptschüler.