Das Land unterstützt hessische Firmen dabei, neue Märkte im Ausland zu erschließen und bestehende zu festigen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, sowie Architektur- und Ingenieurbüros und Freie Berufe sollen Ihre Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit durch die Teilnahme an Messen und Ausstellungen weiter aufbauen und stärken. Dafür bietet das Land Mittel im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung und der Landesbeteiligung zur Verfügung.
- Einzelbetriebliche Förderung
Mit der einzelbetrieblichen Förderung werden kleine und mittlere Unternehmen, Handwerks- und Kleinstunternehmen sowie junge, innovative Unternehmen (Start-ups) bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben unterstützt. Im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums ermöglicht die HA Hessen Agentur GmbH einen repräsentativen Auftritt auf ausgewählten Messeveranstaltungen im Inland, in der EU und im außereuropäischen Ausland.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie bei der:
HA Hessen Agentur GmbH (HA)
Mainzerstraße 118
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611/9501785
E-Mail:
info@hessen-agentur.de
https://www.hessen-agentur.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster
Die Richtlinie des Landes zur Messeförderung finden Sie hier: weitere InformationenÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Landesbeteiligung
Zugleich fördert das Land die hessischen Unternehmen bei der Beteiligung an hessischen Gemeinschaftsständen auf Messen und Ausstellungen. Interessierte Unternehmen können sich durch einen Kostenbeitrag, der mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt, beteiligen. Damit werden sie vor und während der Messe betreut, technisch und organisatorisch unterstützt.
Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren, Art und Umfang der Förderung bei Gemeinschaftsständen und zum aktuellen Messeprogramm des Landes erhalten Sie durch die Hessen Trade & Invest GmbH (HTAI).