Update zu unseren Einer-für-Alle-Diensten - bundesweiter Rollout nimmt Fahrt auf

Ausgabe 4 vom 28.04.2023

Lesedauer:5 Minuten

Mit unserem Newsletter informieren wir Sie in regelmäßigen Abständen über den Stand unserer Umsetzungsprojekte. Seit der letzten Ausgabe vom 21. Dezember 2022 hat sich im Themenfeld „Mobilität“ einiges getan.

Wir freuen uns sehr, dass wir aus den für 2023 bereitgestellten Bundesmitteln für die Einer-für-Alle (EfA)-Dienste des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) ein Kontingent für die Finanzierung von Anbindungskosten für interessierte Vollzugsstellen bereitstellen können. Außerdem haben die Fachverfahrenshersteller die Online-Anträge unserer EfA-Dienste bereits über Schnittstellen in die gängigsten Fachverfahren angebunden oder planen dies noch in diesem Jahr. Somit wird eine medienbruchfreie Übertragung der Antragsdaten in das genutzte Fachverfahren ermöglicht und die Sachbearbeitung entlastet. Die Details zum Stand der Umsetzung können Sie den einzelnen Projektberichten entnehmen.
Der Projektfokus liegt nun auf den Rolloutaktivitäten: Mit den interessierten Bundesländern sind wir in engem Austausch, um alle Fragen hinsichtlich einer zeitnahen Anbindung an unsere EfA-Dienste zu klären, deren Nutzung über den FIT-Store der FITKO möglich ist:

  • Führerschein (OZG-ID 10169),
  • Fahrtenschreiber mit den Leistungen Fahrerkarte (OZG-ID 10423), Unternehmenskarte (OZG-ID 10455), Werkstattkarte (OZG-ID 10457) sowie
  • Personenbeförderungsgenehmigung (OZG-ID 10447).

Beim bundesweiten Digitaltag am 16. Juni 2023 planen unsere Projektpartner mit Aktivitäten vertreten zu sein. Schauen Sie gern vorbei. (Link: https://digitaltag.eu/ ).

Wir würden uns freuen, wenn Sie unseren Newsletter an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiterleiten.
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, wenn Sie Fragen oder Interesse an der Nutzung unserer Online-Dienste haben. Schreiben Sie uns eine E-Mail.

Projekt Führerschein

Weitere Online-Anträge und Module verfügbar

Mit dem digitalen Führerscheinantrag stehen der Erstantrag auf Fahrerlaubnis und die Anträge für das Begleitete Fahren ab 17, die Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis, der Führerschein-Umtausch, die Erweiterung mit befristeter Geltungsdauer (Bus- und LKW-Führerschein), die Ersatzausfertigung sowie der Antrag auf Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus EU / EWR zur Verfügung. Drei weitere Anträge befinden sich gerade im finalen Abnahmeprozess: Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, der Antrag eines Internationalen Führerscheins sowie der Antrag auf Ausstellung eines Führerscheins wegen Ablauf der Gültigkeit. Diese drei Anträge  werden voraussichtlich im neuen Schnittstellenrelease im Mai 2023 zur Verfügung gestellt. Neben den Online-Anträgen sind nun auch folgende Module verfügbar: Modul „Dezentral Abholen“, „Integration von Statusabfrage-Software“ sowie die Variante „Anwendung §22a FeV“.

Die nachstehenden Fachverfahrenshersteller setzen die Schnittstelle zu den Online-Anträgen des digitalen Führerscheinantrages um. Für die genannten Online-Anträge stehen die Schnittstellen bereits zur Verfügung:

  • GekoS mbH: Erstantrag, Fahrerlaubniserweiterung, Führerschein-Umtausch
  • Komm.ONE: Erstantrag, Begleitetes Fahren ab 17, Fahrerlaubniserweiterung
  • prokommunal: Erstantrag, Begleitetes Fahren ab 17, Fahrerlaubniserweiterung, Befristete Geltungsdauer Erweiterung und Verlängerung, Führerschein-Umtausch
  • Telecomputer GmbH:
    • Fachverfahren IKOL-FS: Erstantrag
    • Fachverfahren OK-VERKEHR FS: - (bisher noch nicht umgesetzt)

Besondere Relevanz wird in diesem Jahr der Antrag auf Führerschein-Umtausch haben. Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Dies kann bequem vom Sofa aus beantragt werden. Eine intuitive Bildsprache führt durch die Antragstellung, alle benötigten Unterlagen lassen sich digital hochladen. Für die Authentifizierung stehen zwei Vorgehensweisen zur Verfügung: Entweder über den digitalen Personalausweis (eID) oder über die manuelle Eingabe der Personendaten und dem Upload einer Ausweiskopie. Das alte Führerscheindokument muss jetzt nur noch durch die Fahrerlaubnisbehörde entwertet werden. Dies kann im gleichen Zuge mit dem Abholen der neuen Führerscheinkarte erfolgen. Somit ermöglicht die neue Online-Lösung eine Reduktion der Kontakte mit der Fahrerlaubnisbehörde.

Der Online-Erstantrag wird aktuell von über der Hälfte der hessischen Fahrerlaubnisbehörden angeboten. Für die Fahrerlaubnisbehörden außerhalb von Hessen steht der Online-Dienst im FIT-Store zur Verfügung. Derzeit werden sowohl mit den Fahrerlaubnisbehörden wie auch mit den fachlich zuständigen Personen zahlreiche Gespräche geführt, um die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Nachnutzung zu schaffen. In zwei Bundesländern wurde der Nachnutzungsvertrag bereits gezeichnet, in drei Bundesländern stehen die Abstimmungsschreiben zur Nutzung kurz vor der Finalisierung und die Benennung der Pilotkommunen ist erfolgt. In weiteren Ländern wurden die Abstimmungen zur vertraglichen Nutzung begonnen. Zudem wurde die OZG-Leistung Digitaler Führerscheinantrag und der Prozess der Anbindung der Fahrerlaubnisbehörden auf dem Bund-/Länder-Fachausschuss Fahrerlaubnis-/Fahrlehrerrecht (BLFA – FE/FL) am 23.03.2023 in Bonn vorgestellt. Am 20.04.2023 haben sich Staatssekretäre des Bundes und des Landes Hessen die digitale Lösung für den Umtausch und den Antrag auf Ersterteilung in der Wiesbadener Zulassungsstelle vorstellen lassen. Nähere Informationen können Sie der PressemitteilungÖffnet sich in einem neuen Fenster entnehmen.

Um die kontinuierliche Weiterentwicklung des Online-Antrags und die Berücksichtigung fachlicher, technischer und politischer Veränderungen sicher zu stellen wurde ein Steuerungskreis mit nachnutzenden und interessierten Bundesländern gegründet. Dieser trifft sich in regelmäßigen Abständen.

Bei Fragen zum Projekt Führerschein kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail.

Landkarte der Nachnutzung für den EfA-Dienst FührerscheinantragÖffnet sich in einem neuen Fenster

Projekt Fahrtenschreiber

EfA-Dienst steht deutschlandweit zur Nutzung bereit

Im EfA-Projekt Fahrtenschreiber, welches die Online-Anträge für die Verrichtungen Erteilung, Erneuerung und Ersatz der drei Kartenarten Fahrerkarte, Unternehmenskarte und Werkstattkarte umfasst, hat sich einiges bewegt seit dem letzten Newsletter.

So wurden neben strategischen und technischen Gesprächen nun auch die Vertragsverhandlungen mit den interessierten Ländern aufgenommen: Die Pilotierungen u. a. in Hessen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen wurden abgestimmt und Produktivtests, beispielsweise beim TÜV Hessen, durchgeführt.

Ein flächendeckender Rollout bis Ende 2023 wird angestrebt. Wir freuen uns insbesondere über die folgenden Erfolge:

  • Die Leistung steht im FIT-Store zur Nachnutzung bereit.
  • Das Abstimmungsschreiben wurde den interessierten Ländern zur Verfügung gestellt.
  • Die Zeichnung des Nachnutzungsvertrages mit Berlin steht kurz bevor.
  • Erste Pilotierungen befinden sich in Produktivtests.

Schnittstellen zu den Fachverfahren OK.Verkehr, der Telecomputer und Kisters wurden entwickelt und stehen bereit; für Kommunen ohne Fachverfahren wird darüber hinaus eine PDF-Lösung angeboten. Eine Datenübertragung via FIT-Connect als alternative Routinglösung wird derzeit evaluiert und zeitnah umgesetzt.

Wie im letzten Newsletter berichtet, stehen zudem die technischen Komponenten E-Payment, Unterlagen-Upload, Bild- sowie Unterschriftenprüfung, Authentifizierung und ein Nutzer- sowie ein Unternehmenskonto bereit. Darüber hinaus beantwortet ein Chatbot mögliche Fragen der Antragsstellenden bei der Nutzung der Eingabemaske. Die Anwenderfreundlichkeit wird durch kontinuierliche Nutzertests geprüft und bestätigt.

Wir freuen uns über das starke Interesse an den Online-Antragsstrecken und auf die nächsten Schritte mit allen interessierten Bundesländern. Auf dass künftig in ganz Deutschland Berufskraftfahrer, Unternehmen und Werkstätten von überall aus diese Leistungen vollständig online beantragen und sich die Karten zuschicken lassen können!

Bei Fragen zum Projekt Fahrtenschreiber und bei Interesse an der Aufnahme in unseren regelmäßig tagenden Steuerungskreis kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail.

Nützliche Informationen zur Anbindung finden Sie auf der Nachnutzungsplattform des ProjektesÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Landkarte der Nachnutzung für den EfA-Dienst FahrtenschreiberÖffnet sich in einem neuen Fenster

Projekt Personenbeförderungsgenehmigung

Online-Antragsstrecke weiter verbessert

Wie in den vergangenen Newslettern berichtet, wurden im Rahmen des EfA-Projekts Personenbeförderungsgenehmigung die zwei Leistungen Taxi- und Mietwagengenehmigung sowie die Kraftomnibusgenehmigung (inklusive EU-Gemeinschaftslizenz) als Online-Antragsstrecken entwickelt. Beide Antragsstrecken stehen seit Ende 2022 zur Nutzung zur Verfügung. Die Online-Dienste Taxi- und Mietwagengenehmigung befinden sich derzeit in acht Bundesländern in der Anbindung und der Rollout nimmt Fahrt auf. Erste Anbindungen der Kraftomnibusgenehmigung wurden in Hessen und Brandenburg gestartet.

Darüber hinaus wurden die Antragsstrecken in den letzten Monaten weiter optimiert. Als Ergänzung zu den bereits umgesetzten Verrichtungen Ersterteilung, Verlängerung, Erweiterung und Übertragung wird ab Sommer 2023 zusätzlich die Änderung der Genehmigung möglich sein. Hier wird derzeit auch der Fahrzeugtausch integriert, der von vielen Genehmigungsbehörden gewünscht wurde. Um den Online-Antrag auch aus Nutzerperspektive weiter zu verbessern, haben wir im vergangenen Jahr für die Taxi- und Mietwagengenehmigung Nutzertests durchgeführt. Im Ergebnis wurde der Online-Dienst als sehr nutzerfreundlich bewertet, es wurden jedoch noch mehr Erklärtexte und eine grafischere Gestaltung gewünscht. Diesen Anforderungen haben wir uns angenommen und es fand ein umfangreicher Optimierungsprozess statt. Es wurden beispielsweise Pflichtfelder für die Antragstellenden farblich deutlicher und eindeutiger hervorgehoben.

Neben der Optimierung der Antragsstrecke konnten im Sinne eines bundesweit flächendeckenden Rollouts weitere Schritte erzielt werden:

  • Die Rolloutaktivitäten wurden weiter verfeinert, so wurde beispielsweise eine Klick-Anleitung für die Inbetriebnahme der Leistung in den Genehmigungsbehörden erstellt.
  • Ein regelmäßiger Austausch mit den größten Fachverfahrensherstellern wurde etabliert.
  • Über erste Abstimmungsschreiben mit nachnutzenden Ländern wurde inhaltliche Einigkeit erzielt.
  • Aus den für 2023 bereitgestellten Bundesmitteln kann ein Kontingent für die Finanzierung von Anbindungskosten für interessierte Vollzugsstellen bereitgestellt werden.

An der Nutzung interessierte Genehmigungsbehörden können sich jederzeit per E-Mail an uns wenden.

Seit letztem Jahr bieten wir eine digitale offene Sprechstunde an, in der Ihre Fragen direkt beantwortet werden. Der stetige Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen hat uns gezeigt, dass bei den Behörden häufig Detailfragen zur Antragsstrecke, zur Anbindung oder zu den Folgekosten entstehen, dafür bieten wir Ihnen eine weitere Plattform zum Informationsaustausch.

Die Sprechstunde findet im zweiwöchentlichen Rhythmus immer freitags statt, der nächste Termin am 5. Mai 2023. Anmeldungen werden sehr gerne entgegengenommen. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

Landkarte der Nachnutzung für den Online-Antrag Taxi-und MietwagengenehmigungÖffnet sich in einem neuen Fenster