Straße und Natur

Welche Vorschriften gelten hinsichtlich Naturschutz für den Straßenbau und -erhalt?

Im Rahmen des Straßenbaus sind bei der Instandhaltung (z. B. Erneuerung der Fahrbahn) sowie dem Ausbau und Neubau vielfältige Fragestellungen des Naturschutzes zu bearbeiten. Auch die Unterhaltung und der Betrieb (z. B. Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns) von Straßen besitzen unterschiedliche Berührungspunkte mit Natur und Landschaft.

Auf sämtlichen Ebenen der Straßenplanung, vom Bundesverkehrswegeplan, über die Linienfindung bis zur Baurechtschaffung fließen Belange des Natur- und Umweltschutzes in die Planung ein. Im Genehmigungsverfahren für Straßenbauvorhaben werden Belange des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes in folgenden Planwerken behandelt:

  • Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP – Darstellung umfassender Umweltauswirkungen)
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP – Abhandlung der Eingriffsregelung)
  • Artenschutzrechtlicher Fachbetrag (ASP – Bearbeitung des europäischen Artenschutzes)
  • FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP – Untersucht die Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebietsnetz Natura2000).

Rechtsgrundlagen bilden:

  • das BNatSchG
  • das UVPG
  • das HeNatG
  • die HessKV

Oberste Priorität im Rahmen der Straßenplanung besitzt die Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind landschaftsgerecht auszugleichen.

Amphibien an hessischen Straßen wirksam schützen

Den Grundstock für das Programm lieferte ein landesweiter Inventurbericht zu den hessischen Amphibienschutzanlagen im Auftrag von Hessen Forst FENA. Er identifi­zierte die Amphi­bienschutzanlagen mit einem hohen Handlungsbedarf. Von diesen „Brennpunkten des Sanierungsbedarfs“ gingen sämtliche an hessischen Landesstra­ßen gelegenen Anla­gen in das Hessische Amphibienschutzprogramm ein. So ist si­chergestellt, dass die geplanten Maßnahmen besonders wirksam zum verbesserten Amphibienschutz an hessischen Straßen beitragen.

Nähere Informationen zu den 32 Standorten der Amphibienschutzanla­gen können der Karte „Amphibienschutzprogramm Hessen“ entnommen werden.Weitere Informationen finden Sie außerdem in der Handreichung für Straßenver­kehrs- und Naturschutzbehörden („Verkehrsbeschränkungen Amphibienschutz“).

Gemeinsam mit dem Hessischen Umweltministerium hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum ein Amphibienschutz­programm auf den Weg ge­bracht. Dieses wird von Hessen Mobil umgesetzt.

Durch das Programm werden insgesamt 32 marode Amphibien­schutzanlagen an Lan­desstra­ßen ertüchtigt. Hierbei handelt es sich um dauerhaft an Straßen errichtete An­lagen sowie vom ehrenamtlichen Naturschutz alljährlich zur Am­phibienwanderung auf­gebaute mobile Anlagen und um Mischformen aus beiden. Die betreffenden 32 Anla­gen sollen durch moderne, dauerhafte Schutzeinrichtungen ersetzt und unterhalten werden.

Nicht nur Amphibien sollen hierdurch die Straße wieder sicher überqueren können. Auch andere kleinere Arten wie Reptilien und Kleinsäuger profitieren von dem Schutz­programm. Daneben soll der Wildkatze und dem Fischotter an dafür geeigneten Stel­len durch ausreichend groß dimensionierte Durchlässe ebenfalls die gefahrlose Que­rung ermöglicht werden. Das Amphibienschutzprogramm unterstützt so vielfältig die Biodiversität und den Tierschutz in Hessen.

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