Im Rahmen des Straßenbaus sind bei der Instandhaltung (z. B. Erneuerung der Fahrbahn) sowie dem Ausbau und Neubau vielfältige Fragestellungen des Naturschutzes zu bearbeiten. Auch die Unterhaltung und der Betrieb (z. B. Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns) von Straßen besitzen unterschiedliche Berührungspunkte mit Natur und Landschaft.
Auf sämtlichen Ebenen der Straßenplanung, vom Bundesverkehrswegeplan, über die Linienfindung bis zur Baurechtschaffung fließen Belange des Natur- und Umweltschutzes in die Planung ein. Im Genehmigungsverfahren für Straßenbauvorhaben werden Belange des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes in folgenden Planwerken behandelt:
- Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP – Darstellung umfassender Umweltauswirkungen)
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP – Abhandlung der Eingriffsregelung)
- Artenschutzrechtlicher Fachbetrag (ASP – Bearbeitung des europäischen Artenschutzes)
- FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP – Untersucht die Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebietsnetz Natura2000).
Rechtsgrundlagen bilden:
- das BNatSchG
- das UVPG
- das HeNatG
- die HessKV
Oberste Priorität im Rahmen der Straßenplanung besitzt die Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind landschaftsgerecht auszugleichen.
Amphibien an hessischen Straßen wirksam schützen
Den Grundstock für das Programm lieferte ein landesweiter Inventurbericht zu den hessischen Amphibienschutzanlagen im Auftrag von Hessen Forst FENA. Er identifizierte die Amphibienschutzanlagen mit einem hohen Handlungsbedarf. Von diesen „Brennpunkten des Sanierungsbedarfs“ gingen sämtliche an hessischen Landesstraßen gelegenen Anlagen in das Hessische Amphibienschutzprogramm ein. So ist sichergestellt, dass die geplanten Maßnahmen besonders wirksam zum verbesserten Amphibienschutz an hessischen Straßen beitragen.
Nähere Informationen zu den 32 Standorten der Amphibienschutzanlagen können der Karte „Amphibienschutzprogramm Hessen“ entnommen werden.Weitere Informationen finden Sie außerdem in der Handreichung für Straßenverkehrs- und Naturschutzbehörden („Verkehrsbeschränkungen Amphibienschutz“).