Planfeststellung
Die Planfeststellung ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, mit dem in gesetzlich angeordneten Fällen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen entschieden wird. Planfeststellungsbedürftig sind u. a. der Bau und die Änderung von Bundesfernstraßen (Bundesstraßen und Bundesautobahnen) sowie von Landes- und Kreisstraßen. Für Gemeindestraßen kann auf Antrag des Trägers der Straßenbaulast ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.
Die aktuellen Maßnahmen in Hessen finden Sie hier: https://verwaltungsportal.hessen.de/information/strassenbau-bekanntmachungen-planfeststellung
Das Verfahren der Planfeststellung für den Straßenbau richtet sich in Hessen im Wesentlichen nach den Vorschriften des hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG), des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) und des Hessischen Straßengesetzes (HStrG). Von zentraler Bedeutung ist das in §73 HVwVfG geregelte Anhörungsverfahren mit der Möglichkeit, Einwendungen und Stellungnahmen abzugeben sowie dem grundsätzlich erforderlichen Erörterungstermin. Anhörungsbehörde in straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren ist in Hessen das jeweils zuständige Regierungspräsidium.
Der Planfeststellungsbeschluss schließt das Planfeststellungsverfahren ab. Er stellt einen Verwaltungsakt dar, der mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann. Zentrales Element der Planfeststellung ist die Konfliktbewältigung im Rahmen einer Abwägung. Die Planfeststellung hat Konzentrationswirkung, d.h. sie ersetzt alle behördlichen Genehmigungen, die für das Vorhaben ansonsten erforderlich gewesen wären. Die Planfeststellungsbehörde ist dabei verpflichtet, die Vereinbarkeit des Vorhabens mit all jenen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu prüfen, die ansonsten in den verdrängten behördlichen Genehmigungsverfahren geprüft worden wären. Planfeststellungsbehörde für Bundesautobahnen ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Wohnen. Das Land Hessen hat die Zuständigkeit für die Planfeststellung von Bundesautobahnen nicht an das Fernstraßen-Bundesamt abgegeben. Das Ministerium ist ferner Planfeststellungsbehörde für Bundesfernstraßen, Landes- und Kreisstraßen. Planfeststellungsbehörde für Gemeindestraßen ist das zuständige Regierungspräsidium.