Zwei Schülerinnen auf dem Weg zur Schule

Hessens Konzept für Sicherheit

Sicher unterwegs in Hessen - was wir dafür tun.

Seit der Erarbeitung des letzten umfassenden Verkehrssicherheitsprogramms für Hessen im Jahr 1993 haben sich sowohl Zielsetzungen als auch technische Möglichkeiten und damit die Herausforderungen für die Verkehrssicherheitsarbeit verändert. Mit einem externen Beratungsgremium arbeiten wir an an der Erneuerung: Akteure dieses Expertengremiums sind Organisationen, Institutionen, Behörden, Unternehmen und Verbände aus dem Verkehrssektor bzw. Verkehrssicherheitsbereich.

Unser Ziel: die Rahmenbedingungen so gestalten und weiter verbessern, dass die Bürgerinnen und Bürger in Hessen möglichst sicher am Verkehrsgeschehen teilnehmen können. Das findet ihren Ausdruck im Leitbild „Vision Zero“ und zielt darauf ab, dass niemand infolge von Verkehrsunfällen zu Tode kommt oder so schwer verletzt wird, dass sie bzw. er lebenslange Schäden davonträgt.

„Vision Zero“ - dieVision von null Verkehrstoten / Hessisches Verkehrssicherheitskonzept 2035

Das menschliche Leben als höchstes Gut ist nicht verhandelbar. Kern dieses Leitbildes ist die Einsicht, dass der Mensch als Teil des Verkehrssystems nicht fehlerfrei agiert und demzufolge Ablauf und Gestaltung des Verkehrs (und seiner Infrastruktur) sich an den Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit zu orientieren haben.

Auf Basis der Vision Zero sowie technischer und gesellschaftlicher Veränderungen entwickelten wir das neue Hessische Verkehrssicherheitskonzept 2035 (HSVK). Das Ergebnis: 57 konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr mit einem Schwerpunkt auf dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer (Kinder, Seniorinnen und Senioren, sowie alle die zu Fuß und mit dem Fahrrad unterwegs sind).

Unser Ziel ist, die Anzahl Getöteter und Schwerverletzter auf Hessens Straßen auf jeweils ein Drittel zu senken. Der Fokus liegt dafür auf:

1. Verkehrsunfallprävention

Vorbeugen durch Verkehrserziehung, Verkehrsaufklärung und Öffentlichkeitsarbeit, vorrangig für Zielgruppen mit erhöhtem Verkehrsunfallrisiko wie Kinder, junge Erwachsene, Seniorinnen und Senioren und alle, die mit dem Rad und zu Fuß unterwegs sind. Aufklärungs- und Informationskampagnen zum sensibilisieren für die Gefahren und wie sie vermieden werden können.

2. Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

für sichere Straßen und zur Vermeidung von Unfällen mit schwerwiegenden Verletzungen:

  • Bauliche Verbesserungen sind zum Beispiel die Nachrüstung von Unterfahrschutz an den Leitplanken entlang beliebter hessischer Motorradstrecken.
  • Qualitätsstandards und Musterlösungen für den Fuß- und Radverkehr in Hessen. Dabei werden gerade für Schulwege besonders hohe Anforderungen gestellt.
  • Neue Ansätze, wie die Einrichtung von Kinder- und Jugendverkehrsschauen mit dem Ziel, aus der speziellen Sicht und Erfahrung von Kindern und Jugendlichen verkehrskritische Bereiche zu ermitteln und zu entschärfen. Jüngere Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer in die Verkehrssicherheitsarbeit einbinden kann zusätzlich das bewusste Verhalten im Straßenverkehr fördern und bei der Vermeidung von Unfällen helfen.

Der Verkehrsinitiative „Sicher unterwegs in Hessen“ gehören seit 1993 das HMWEVW, der ADAC Hessen-Thüringen, der Hessische Rundfunk mit der Welle hr3 bzw. hr1, die Landesverkehrswacht Hessen und der TÜV Hessen an. Auf der Homepage www.sicherunterwegsinhessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster sind die Ziele und die Plakatmotive der jeweiligen Kampagnen ausführlich dargestellt. Seit über 25 Jahren arbeiten die fünf Partner eng zusammen und haben – auch bei personell wechselnder Besetzung – ihr gemeinsames Ziel der Erhöhung der Verkehrssicherheit in Hessen stetig verfolgt.

Die Verkehrssicherheitsthemen präsentiert das Bündnis „Sicher unterwegs in Hessen“ auf Großflächenplakaten an Landstraßen in ganz Hessen. Seit 2016 werden auch Videoclips bzw. Social-Media-Clips zum Thema Verkehrssicherheit in Zusammenarbeit mit hessischen Hochschulen produziert und „viral“ verbreitet (abrufbar unter dem vorstehenden Link). Hinzu kommen entsprechende themenbezogene Auftaktveranstaltungen unter Einbindung der Medien (Hörfunk, Fernsehen, Druckmedien).

Verkehrsschauen sind ein wichtiges und wirksames Mittel, um die Verkehrssicherheit vor Ort zu verbessern. Das HMWEVW hat im Erlasswege auf die Bedeutung von Verkehrsschauen und Bahnübergangsschauen sowie die Wichtigkeit dieser Überprüfungen hingewiesen. Die nachgeordneten Behörden (unter Einbeziehung der jeweiligen Aufsichtsbehörde) werden nach geltender Erlasslage ausdrücklich zur regelmäßigen Durchführung gemäß den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) angehalten.

Das HMWEVW empfiehlt, bei den Verkehrsschauen nach dem „Merkblatt für die Durchführung von Verkehrsschauen“ des FGSV-Verlags in der jeweils aktuellen FassungÖffnet sich in einem neuen Fenster vorzugehen. Bei Bahnübergangsschauen soll nach dem jeweils aktuellen Stand des „Leitfaden zur Durchführung von Bahnübergangsschauen“ vorgegangen werden - abrufbar über die Website des Eisenbahn-BundesamtesÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Wesentliche Grundlage der stetigen Verbesserung der Sicherheit auf dem klassifizierten hessischen Straßennetz ist die kontinuierliche Verkehrssicherheitsarbeit im Rahmen der örtlichen Unfallkommissionen. Im klassifizierten Straßennetz werden turnusmäßig durch ortsbezogene Auswertungen frühzeitig unfallauffällige Bereiche identifiziert und detailliert untersucht. Auf Initiative des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherer (GDV) wurde in Hessen ein Dozententeam aus Vertretern der Polizeiakademie Hessen, der Technischen Hochschule Darmstadt und Hessen Mobil gebildet, das intensiv und regelmäßig die Mitglieder von Unfallkommissionen auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit weiterbildet.

Aus regelmäßigen Unfallanalysen und Beratungen mit Vertretern der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei leitet sich für jede Unfallhäufung eine Empfehlung her. Dies sind Maßnahmen straßenbaulicher, technischer und verkehrsrechtlicher Art oder polizeiliche Maßnahmen. Zur Erfolgskontrolle der Verkehrssicherheitsarbeit werden von Hessen Mobil regelmäßig Wirksamkeitsuntersuchungen (Vorher-Nachher-Analysen) durchgeführt, die ein wichtiges Instrument zur Überprüfung der Zielerreichung einer verbesserten Verkehrssicherheit darstellen.

Mit gezielten thematischen Schwerpunktsetzungen werden flächenhafte Untersuchungen zu den Unfallkollektiven wie zum Beispiel "Baumunfälle", "Motorradunfälle", "Frontal­zusammenstöße" und "Nässeunfälle" durchgeführt und auf konkrete Defizite mit wirksamen Maßnahmen reagiert. Grundlage für die Untersuchungsdurchführung ist eine zentrale Datenbank, in der alle polizeilich registrierten Unfälle gespeichert sind. Mit einem speziell entwickelten Unfallauswerteprogramm (Unfas) kann eine Vielzahl an Abfragekonstellationen formuliert und ausgewertet werden sowie Unfälle in ihrer spezifischen Struktur in Karten dargestellt werden.

Der Unterfahrschutz schließt die Lücke zwischen Boden und Schutzplankenholm und reduziert dadurch die Auswirkungen von Unfällen mit schwerwiegenden Verletzungen von Motoradfahrerinnen und -fahrern durch deren Aufprall an den Pfosten der Schutzplanken. In Hessen wird diese Form der Prävention vor schweren Verletzungen in unfallauffälligen Kurven mit bestehenden Schutzplanken auf Strecken mit hohem Motorradaufkommen eingesetzt. Als unfallauffällig im Hinblick auf die Anbringung von Unterfahrschutz gelten Straßenabschnitte, bei denen auf einer Länge von 300 m innerhalb von 5 Jahren zwei Unfälle von motorisierten Zweiradfahrern des gleichen Unfalltyps „Aufprall an Schutzplanke“ registriert werden.

Insgesamt sind in Hessen 450 Kurven und rund 27.000m Straße mit einem Unterfahrschutz ausgestattet.

Grundsätzlich gilt auf sog. Landstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. An Kreuzungen, Einmündungen, besonderen Gefahrstellen oder an sonstigen verkehrlich sensiblen Bereichen außerorts kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet sein (oftmals abschnittsweise Tempo 70km/h).

Für diese Bereiche gilt nach der HMWEVW-Erlasslage seit dem Jahr 2015, dass eine Aufhebung der jeweiligen Geschwindigkeitsbeschränkungen nur zu erwägen ist, wenn die objektiven Risikofaktoren – etwa unklare Streckenverhältnisse, schlechter Ausbauzustand, hohe Verkehrsbelastungen etc. – beseitigt sind oder sich zumindest abgeschwächt haben.

Das HMWEVW hat im Jahr 2017, zusammen mit dem ADAC Hessen-Thüringen e. V. und der Landesverkehrswacht Hessen e. V. die Aktion „Ein J für die Verkehrssicherheit“ ins Leben gerufen. Dabei geht es um die unentgeltliche Übereignung sog. Dialog-Displays an Städte und Kommunen, die im direkten Umfeld von verkehrssensiblen Bereichen eingesetzt werden und eine Geschwindigkeitsdämpfung erzielen sollen. Die Dialog-Displays sollen primär im Nahbereich von schutzbedürftigen Einrichtungen (insbes. Kindergärten und Grundschulen) aufgestellt werden.

Die Verbesserung der Verkehrssicherheit ist ein wichtiges Anliegen der Hessischen Landesregierung. Um Unfälle zu vermeiden, genügt häufig schon etwas Respekt – vor den anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern, aber auch vor den Verkehrsregeln. Je mehr Fahrerinnen und Fahrer sich an die Rechtsvorschriften halten, desto sicherer werden die Straßen. Jeder Verkehrsteilnehmer gestaltet die Verkehrssicherheit jeden Tag durch sein Verhalten mit – als Autofahrer, motorisierter Zweiradfahrer, Radfahrer, Fußgänger oder als Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel.

Verkehrsregeln richten sich an jeden Verkehrsteilnehmer. Sie regeln und ordnen den Verkehr und verhindern damit Unfälle. Die Einhaltung dieser Regeln dient somit direkt der Verkehrssicherheit. Ihre Einhaltung ist die Grundvoraussetzung eines respektvollen Miteinanders im Straßenverkehr. Damit die Verkehrsregeln auch eingehalten werden, sanktioniert der Verordnungsgeber ein mögliches Fehlverhalten. Welche Sanktionen für welche Tatbestände gelten, sind im Bußgeldkatalog festgelegt.

Um einen kurzen Überblick über aktuelle Neuerungen der Bußgeldverordnung sowie bestimmte Themenfelder (von A wie Ampel bis Z wie Zulassungsbescheinigung) zu geben, veröffentlicht das hessische Verkehrsministerium, zusammen mit dem ADAC Hessen-Thüringen, in regelmäßigen Abständen eine informierende Broschüre zum „Bußgeldkatalog“.

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