Landstraße mit Rapsfeldern am Straßenrand

Straßenerhaltung, Straßenbau, Straßenbetrieb

Straßeninfrastruktur erhalten

Hessen kann als zentral gelegenes Bundesland und Verkehrsdrehscheibe in Deutschland ein gut ausgebautes Straßennetz vorweisen. Erweiterungsbedarf besteht lediglich im Bereich stark belasteter Hauptachsen und bei Ortsumgehungen, die zur Entlastung der Menschen von Verkehr und Lärm dienen. Vorrangig ist es, die vorhandene Infrastruktur in einem leistungsfähigen Zustand zu erhalten.

Die Aufgaben der Straßenerhaltung, des Straßenbaus und des Straßenbetriebs für Bundes- und Landesstraßen sowie die meisten Kreisstraßen werden in Hessen von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement wahrgenommen

Autobahnen und Bundesstraßen

Seit dem 1.1.2021 ist die Zuständigkeit für Autobahnen vom Land Hessen an die Autobahn GmbHÖffnet sich in einem neuen Fenster des Bundes gewechselt.

Das Land Hessen plant, baut und betreibt aber weiterhin die Bundesstraßen im Auftrag des Bundes (Auftragsverwaltung gemäß Art. 90 Abs. 2 Grundgesetz). Der Bund stellt dem Land die Mittel für den Neubau, die Erhaltung und die betriebliche Unterhaltung zur Verfügung. Das Land trägt die Kosten für die Verwaltung (Personal, Sachkosten) und stellt Planung und Baudurchführung sicher.

Ziel: Erhalt der Infrastruktur vor Neubau

Auch im Bundesstraßenbereich ist das vorrangige Ziel die Erhaltung der Infrastruktur, insbesondere der Brückenbauwerke. Angesichts der Zunahme des Verkehrs, vor allem des Schwerlastverkehrs, und des zunehmenden Alters der Straßeninfrastruktur, die zum Großteil vor fünf Jahrzehnten entstanden ist, müssen viele Brücken saniert oder neu gebaut werden. Für den Bundesstraßenbau sind daher die Mittel in den letzten Jahren erheblich angehoben und die Prioritäten auf die Erhaltung von Straßen und Brücken gelegt worden. Wurden in Hessen im Jahre 2014 noch rund 300 Mio. Euro für Erhaltungsmaßnahmen eingesetzt (Autobahnen und Bundesstraßen), waren es im Jahr 2020 rund 375 Mio. Euro. Damit lag der Erhaltungsanteil an den Straßenbauinvestitionen des Bundes in Hessen im Mittel über die Jahre 2014 bis 2020 bei über 50% der Gesamtinvestitionen.

Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 / Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist ein wichtiges Instrument der Infrastrukturplanung in Deutschland. In diesem Plan legt der Bund die Prioritäten für den Neu- und Ausbau u.a. von Bundesfernstraßen, d.h. Autobahnen und Bundesstraßen, fest. Hierzu bewertet er die erwogenen Projekte nach verkehrlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und raumordnerischen Kriterien und stuft sie dann in diese Bedarfskategorien ein:

  1. Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung
  2. Vordringlicher Bedarf
  3. Weiterer Bedarf mit Planungsrecht
  4. Weiterer Bedarf

Für die drei ersten Kategorien erteilt der Bund dem Land die Freigabe, diese Vorhaben zu planen.

Fachliche Grundlage für Bedarf

Der aktuelle BVWP 2030 wurde vom Bundesminister für Digitales und Verkehr aufgestellt und im August 2016 vom Bundeskabinett beschlossen. Er bildet die fachliche Grundlage für den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Anlage des Fernstraßenausbaugesetzes. Das aktuelle Fernstraßenausbaugesetz hat der Deutsche Bundestag im Dezember 2016 verabschiedet.

Hessens Anteil an Projekten deutlich erhöht

Der Anteil Hessens an den fest disponierten, also laufenden Projekten und den Projekten im vordringlichen Bedarf des aktuellen BVWP 2030 und im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 hat sich deutlich erhöht:

  • Projektvolumen 2003: 3,6 Mrd. Euro;
  • aktuell: 8,2 Mrd. Euro

Daher kann das Land nicht alle vordringlichen Projekte gleichzeitig bearbeiten - obwohl Personal und Mittel bereits erheblich aufgestockt wurden (besonders bei Hessen Mobil). 

Zuerst auf Projekte vordringlichen Bedarfs konzentrieren

Hessen musste entsprechend Prioritäten setzen. Deshalb hat das Land sich bei der Bearbeitung von Projekten des BVWP an Bundesstraßen zunächst auf die planerisch fortgeschrittenen Projekte des vordringlichen Bedarfs konzentriert, soweit sie eine zeitnahe Umsetzungsperspektive aufweisen.

Priorität bei der Planung haben im Netz der hessischen Bundesstraßen die Maßnahmen, die in verkehrlich hoch belasteten Streckenkorridoren und auf Strecken mit hoher regionaler Erschließungsfunktion liegen.

Kommunaler Straßenbau

Die Förderung von Maßnahmen des Kommunalen Straßenbaus (KSB) erfolgt aus dem Mobilitätsfördergesetz. Hier stehen jährlich mind.100 Mio. Euro je zur Hälfte für die Vorhaben des ÖPNV und des KSB zur Verfügung. Mit den Haushaltsmitteln fördern wir im KSB u.a.

  • Kreisstraßen
  • innerörtliche Hauptverkehrsstraßen
  • Rad- und Gehwege 

Straßen- und Radwegebau

Zuwendung des Landes Hessen für den Straßen- und Radwegebau

Landkreis Groß-Gerau 

  • Fahrradverleihsystem Bischofsheim (Mainspitze) - rund 92.000 Euro 

Landkreis Bergstraße

  • K 41: Ortsdurchfahrt Groß Rohrheim, Grundhafte Erneuerung - rund 714.000 Euro 

Landkreis Vogelsbergkreis

  • Stadt Alsfeld: Gehwege Marburger Straße Ortsdurchfahrt Alsfeld zwischen B 49 und Mainzer Tor - rund 350.000 Euro

Landkreis Hersfeld-Rotenburg 

  • K 53 Haselbach Ersatzneubau der Überführung Nentershausen-Dens - rund 409.000 Euro

Landkreis Gießen

  • K 37 Ausbau Ortsdurchfahrt  Reiskirchen-Saasen - rund 1,3 Millionen Euro 

Landkreis Darmstadt-Dieburg 

  • Stadt Groß-Zimmern: L 3114 Ausbau Gehwege und Bushaltestellen zwischen Darmstädter Straße und Waldstraße - rund 500.000 Euro 

Landkreis Main-Taunus-Kreis

  •  Stadt Hattersheim am Main: L 3306 Ausbau Gehwege und Haltestellen Ortsdurchfahrt Okriftel (Sindlinger Straße) - rund 284.000 Euro 

Landkreis Marburg-Biedenkopf

  • K 67: Erneuerung freie Strecke bis Weiserhausen - rund 360.000 Euro 

Landkreis Wetteraukreis 

  • K 211: Ausbau vom Ortsteil Hitzkirchen bis zur L 3010 - rund 2,5 Millionen Euro 

Landkreis Schwalm-Eder-Kreis 

  • Stadt Fritzlar: Umbau der Stadtstraße "Allee"  (Hessentagsmaßnahme) - rund 1,4 Millionen Euro 
  • Stadt Schwarzenborn: L 3155 Nebenanlagen und Haltestellen "Unterstadt" Ortsdurchfahrt Schwarzenborn - rund 423.000 Euro 

Frankfurt 

  •  Neubau Fuß- und Radwegüberführung Homburger Landstraße am Haltepunkt Frankfurter Berg - rund 1,5 Millionen Euro 

 

 

Straßenbetrieb

Zum Straßenbetrieb zählen u.a.

  • Markierungsarbeiten
  • Straßenreinigung
  • Reparatur von Fahrbahnschäden
  • Gehölzpflegearbeiten
  • Winterdienst

Diese Aufgaben nimmt Hessen Mobil für die hessischen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen wahr. Für die Ausgaben der Straßenunterhaltung durch den Betriebsdienst von Hessen Mobil sind für das Jahr 2021 insgesamt 135,6 Mio. Euro im hessischen Haushalt vorgesehen.