Die Hessische Bauordnung legt im Wesentlichen Anforderungen an Wohngebäude und Gebäude fest, von denen keine größeren Gefahren ausgehen bzw. durch deren Nutzung oder Betrieb zu erwarten sind (Regelbauten). Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung, sogenannte Sonderbauten, verlassen diesen üblichen Rahmen. An Sonderbauten können daher im Einzelfall im Hinblick auf die Erreichung der Schutzziele besondere Anforderungen gestellt werden (§53 Abs.1 Satz1) oder Erleichterungen gestattet werden (§53 Abs.1 Satz2).
Für bestimmte Sonderbauten sind spezielle Anforderungen in Sonderbauvorschriften geregelt bzw. werden in Handlungsempfehlungen empfohlen.
Nachfolgend finden Sie die den jeweiligen Themenbereichen zugeordneten Vorschriften und Handlungsempfehlungen: