Personen arbeiten an Tablets

Neuigkeiten zu unseren Einer-für-Alle-Diensten

OZG-Newsletter: Ausgabe 1 vom 31.05.2022

Lesedauer:5 Minuten

Sehr geehrte Damen und Herren,

bis Ende 2022 sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen alle wesentlichen behördlichen Vorgänge digital erledigen können. Dies hat sich die Bundesregierung mit dem „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (OZG) zum Ziel gesetzt. Zum Themenfeld „Mobilität“ hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen die Federführung bei der Entwicklung entsprechender Online-Dienste übernommen. 

Konkret geht es dabei um die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Fahrerlaubniswesen, wie Führerscheinantrag oder -umtausch, sowie aus den Bereichen Fahrtenschreiber, Luftfahrt und Personenbeförderung. Die ersten Schritte sind getan: In einigen hessischen Kommunen können der Führerschein und die Taxi- und Mietwagengenehmigung bereits online beantragt werden.

Für folgende Leistungen werden Online-Anträge nach dem Einer-für-Alle (EfA)-Prinzip entwickelt und allen Bundesländern zur Nutzung über den FIT-Store angeboten:

  • Führerschein (OZG-ID 10169)
  • Fahrtenschreiber mit den Leistungen Fahrerkarte (OZG-ID 10423), Unternehmenskarte (OZG-ID 10455), Werkstattkarte (OZG-ID 10457)
  • Personenbeförderungsgenehmigung (OZG-ID 10447)

Die Umsetzung von Leistungen aus dem Bereich Pilotenlizenz (OZG-ID 10691) erfolgt als FIM-basierte Eigenentwicklung.

Mit unserem Newsletter möchten wir Sie in regelmäßigen Abständen über den Stand unserer Umsetzungsprojekte informieren. Heute geht es um die Projekte Führerschein, Fahrtenschreiber und Personenbeförderungsgenehmigung.

Darüber hinaus haben wir im März 2022 eine Workshop-Reihe zum Marketing im OZG-Kontext gestartet. Die Ergebnisse der bereits durchgeführten Workshops zu den Themen Zielgruppenorientierung und Kommunen als Partner stehen allen Interessierten zur Verfügung. Wenden Sie sich bei Interesse an einer Beteiligung gern an uns.

Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Newsletter an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiterleiten. 

Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, wenn Sie Fragen oder Interesse an der Nutzung oder aktiven Beteiligung an unseren Umsetzungsprojekten haben. Schreiben Sie uns eine E-Mail.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Nun wünschen wir Ihnen eine informative Lektüre.
Ihr OZG-Projektteam des Hessischen Verkehrsministeriums

Umsetzungsprojekt Führerschein
Leistung steht im FIT-Store bereit

Seit dem Start des Online-Antrags im Main-Kinzig-Kreis im September 2020 wurde der Dienst kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert. Der digitale Führerschein-Erstantrag wird aktuell von sechs hessischen Fahrerlaubnisbehörden angeboten, weitere Behörden folgen in Kürze. 

Außerhalb Hessens kann der digitale Führerschein-Erstantrag seit November 2021 in Mannheim gestellt werden. In nahezu allen Bundesländern stehen Pilotkommunen in den Startlöchern, erste Go-Lives stehen kurz bevor. Die Leistung steht im FIT-Store zur bundesweiten Nutzung zur Verfügung. 

Gegenüber dem Papierantrag bietet der digitale Führerscheinantrag große Vorteile, sowohl für die Antragsstellenden als auch für die Sachbearbeitung in den Behörden. Mit Hilfe einer einheitlichen FIM-basierten Schnittstelle zu den Fachverfahrensanbietern werden die Antragsdaten und Anlagen - sofern seitens der Hersteller angeboten - direkt in das Fachverfahren der Sachbearbeitung übertragen. Alternativ können die Daten über eine Postkorblösung übertragen werden.

Die Bezahlung kann bequem per PayPal, Kreditkarte (Mastercard, VISA), giropay und paydirect erfolgen. Der Antrag selbst läuft über die sicheren Server der ekom21 (BSI-Zertifizierung) und wird, aufgrund von Praxiserfahrungen oder möglicher rechtlicher Änderungen, stetig weiterentwickelt.

Neben dem Erstantrag auf Fahrerlaubnis können auch das begleitete Fahren ab 17 sowie die Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis online beantragt werden. Und es geht weiter: Bald wird auch der Online-Antrag auf Führerschein-Umtausch zur Verfügung stehen. Die Anträge für den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) sowie der Erweiterungsantrag für die Klassen C und D sollen ebenfalls im Laufe dieses Jahres digitalisiert werden.

Übersicht zur Umsetzung der Geschäftsvorfälle im EfA-Umsetzungsprojekt FührerscheinÖffnet sich in einem neuen Fenster

Weißer LKW fährt auf Straße

Umsetzungsprojekt Fahrtenschreiber
Referenzimplementierung im April 2022 gestartet

Im Jahr 2021 haben wir mit der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) die Arbeit im EfA-Umsetzungsprojekt Fahrtenschreiber aufgenommen. Konkret geht es um die Themen Erteilung, Erneuerung und Ersatz für die drei Kartenarten Fahrerkarte, Unternehmenskarte und Werkstattkarte. Berufskraftfahrer, Unternehmen und Werkstätten sollen diese zukünftig online beantragen können. Die Konzeptionsphase ist beendet, seit April 2022 befindet sich das Projekt in der Referenzimplementierung.

Die FIM-Analysen für die Online-Anträge sind bereits abgeschlossen, erste Klick-Dummies stehen zur Verfügung. Die Online-Anträge für die drei Kartenarten werden parallel entwickelt, sodass die Bundesländer einzeln auf die Leistungen zugreifen und diese, je nach Bedarf, integrieren können. 

Es wurden bereits Kontakte zu allen Bundesländern aufgenommen, erste Gespräche geführt sowie Steuerungskreise gegründet. Diese informieren regelmäßig über den Projektfortschritt und erörtern die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Nutzung in den Ländern. Ab August 2022 sollen die Leistungen für das Projekt Fahrtenschreiber über den FIT-Store zur Verfügung stehen.

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Person hält Membercard in der Hand

Projekt Personenbeförderungsgenehmigung
Rollout startet im Sommer

Gemeinsam mit Fachexperten hessischer Kommunen und dem kommunalen IT-Dienstleister ekom21 wurde im letzten Jahr eine Online-Antragsstrecke für die Personenbeförderung entwickelt. Dabei ging es um die Ersterteilung, Verlängerung, Erweiterung und Übertragung von Taxi- und Mietwagengenehmigungen. Seit September 2021 können diese in Hessen online beantragt werden.

Im nächsten Schritt stellten wir im Februar 2022 gemeinsam mit der ekom21 allen interessierten Bundesländern den digitalen Antrag vor. Seitdem informiert ein Steuerungskreis regelmäßig über den Projektfortschritt und erörtert die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Nutzung in den Ländern. 

Der Online-Antrag ist flexibel anpassbar, beispielsweise lassen sich Felder für einzureichende Unterlagen oder einzelne Textbausteine individuell konfigurieren. Einige hessische Behörden nutzen den Online-Antrag bereits und berichten von deutlich erleichterten Abläufen. Alle benötigten Nachweise lassen sich einfach hochladen und in das Fachverfahren übernehmen.  

Weitere Anforderungen der Länder werden geprüft, mit den Fachverfahrensherstellern finden Gespräche zur Anbindung des Antrages für die jeweiligen Bundesländer statt. Mit dem bundesweiten Rollout im Sommer 2022 wird der Online-Antrag in den FIT-Store eingestellt.  

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